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    Startseite»Lokalnachrichten»Rund um den Kirchturm»Gottesdienste mit Gläubigen ab dem 1. Mai wieder möglich [PRESSEMITTEILUNG]
    Rund um den Kirchturm

    Gottesdienste mit Gläubigen ab dem 1. Mai wieder möglich [PRESSEMITTEILUNG]

    Benedikt BrüggenthiesBy Benedikt Brüggenthies24. April 2020Lesedauer: 3 Minuten
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    Münster (pbm/sk). Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen hat am 23. April mitgeteilt, dass ab dem 1. Mai die Feier von Gottesdiensten mit Beteiligung von Gläubigen wieder möglich ist. Hierzu wurden eine Reihe von Rahmenbedingungen festgesetzt. Wie genau der Ablauf der Messfeiern in der Pfarrei St. Margareta ausssehen wird, entscheidet sich in der kommenden Woche. Derzeit beraten sich Pfarrer Martin Klüsener und das Seelsorgeteam noch.

    In einem Schreiben an die Seelsorgerinnen und Seelsorger sowie die weiteren Mitarbeitenden im Bistum Münster hat Generalvikar Dr. Klaus Winterkamp am Abend des 23. April dringend darum gebeten, die Rahmenbedingungen einzuhalten, „damit uns die Möglichkeit zur Feier von Gottesdiensten mit der Gemeinde nicht wieder verloren geht“. „Gerade in der Freude über die veränderte Situation“ sei die Beachtung der Rahmenbedingungen unbedingt erforderlich.

    Zu diesen Rahmenbedingungen gehört es unter anderem, dass der Zugang zu den Gottesdiensten begrenzt wird. Die Zahl der zugelassenen Gottesdienstteilnehmer richtet sich nach der Größe des Raumes. „Dabei gilt“, so heißt es in den Rahmenbedingungen, „dass nach allen Seiten hin der von den Behörden empfohlene Mindestabstand (1,50 m) einzuhalten ist“. Familien sollen nicht getrennt werden. Sicherzustellen sei auch, dass beim Betreten und Verlassen der Kirche die Abstandsregeln eingehalten werden. Nach Möglichkeit sollten Zu- und Ausgang durch zwei Zuwege zur Kirche getrennt werden. Es sollten vermehrt Freiluft-Gottesdienste gefeiert werden. Firmfeiern könnten ebenso wie Requien oder Trauergottesdienste in den Kirchen unter Beachtung der Regeln gefeiert werden. „Für Trauerfeiern am Grab bleiben die Anordnungen der örtlichen Behörden maßgeblich, dies gilt auch für die Zahl der Teilnehmenden“, heißt es in den Rahmenbedingungen. Die Übertragung von Gottesdiensten im Internet werde weiter angeboten, damit Personen, die Risikogruppen angehören, leichter zu Hause bleiben könnten.

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    Im Blick auf die Austeilung der Kommunion heißt es in den Rahmenbedingungen, dass alle daran beteiligten sich die Hände desinfizieren müssten, bevor sie die Hostien berührten. Den Gläubigen solle „die Kommunion in angemessenem Abstand gereicht“ werden. Die Mundkommunion müsse bis auf weiteres unterbleiben. Die Kommunionordnung müsse so angepasst werden, dass die Gläubigen die Kommunion „im gebotenen Mindestabstand“ empfangen könnten.

    „Taufen, Erstkommunionfeiern oder Hochzeiten verlangen wegen ihres besonderen, teils mit engerem physischem Kontakt verbundenen liturgischen Charakters eine besonders sorgfältige Einhaltung der genannten Regeln. Bisweilen empfiehlt sich eine Verschiebung“, wird in den Rahmenbedingungen betont. Beichtgespräche im Beichtstuhl seien nicht möglich: „Die Spendung des Bußsakramentes hat unter Beachtung des Mindestabstandes (1,50 m) sowie der Hygienevorschriften zu erfolgen.“ Für die Seelsorge an Kranken und Heimbewohnern seien weiterhin die jeweiligen örtlichen Bestimmungen einzuhalten. Wo immer es möglich sei, sei „die Seelsorge an kranken, einsamen oder sterbenden Menschen ein vorrangiger Dienst. Dies gilt auch für die Spendung der Krankenkommunion“, wird festgehalten.

    Das tägliche Läuten um 19.30 Uhr unterbleibe ab dem 1. Mai schreibt Generalvikar Winterkamp. Zur Frage, wie die Gottesdienste am Fronleichnamsfest (11. Juni) gefeiert werden könnten, werde es noch weitere Informationen geben. Im Blick auf die Feier von Firmungen sollten die Pfarreien Kontakt mit dem jeweiligen Weihbischof oder den anderen Firmspendern aufnehmen. Mund- und Nasenschutz seien für die Gottesdienste nicht verpflichtend. Gottesdienstbesucher mit Mund- und Nasenschutz sollten aber nicht abgewiesen werden. Alle Pfarreien könnten Hand- und Flächendesinfektionsmittel im Bischöflichen Generalvikariat in Münster oder im Kreisdekanatsbüro Borken abholen.

    Da das Versammlungs- und Kontaktverbot weiter bis zum 3. Mai gelte, könne zu allen anderen kirchlichen Veranstaltungen, Gremiensitzungen, Gruppentreffen, Verbandsveranstaltungen noch nichts gesagt werden, betont der Generalvikar. Diesbezüglich blieben die Absprachen zwischen der Bundesregierung und den Länderchefs am 30. April abzuwarten. Fachabteilungen im Generalvikariat kümmerten sich derzeit unter anderem um die Themen Ferienfreizeiten, Wochenendveranstaltungen und Fahrten sowie um alle Fragen zum Kita-Bereich, zu den Bischöflichen Schulen und den Bildungshäusern und -foren.

    Quelle: Bistum Münster

    Bistum Münster Corona Gottesdienste
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