Wadersloh (mw/bb). Mit deutlicher Mehrheit hat der Rat der Gemeinde Wadersloh am Donnerstagabend (5. November) einen Antrag der AfD-Fraktion zur Änderung der Satzung für die Durchführung des bevorstehenden Bürgerentscheids am 3. Dezember abgelehnt. Die AfD hatte zusätzliche Regelungen zur Dokumentation und Sicherung der Stimmbriefe gefordert (MW berichtete). Die übrigen Fraktionen sahen dafür keinen Anlass und stellten sich hinter die Verwaltung. Im Verlauf der Diskussion ging es allerdings nicht nur um die rechtlichen Rahmenbedingungen, sondern auch um Vorwürfe der AfD in Richtung des Bürgermeisters hinsichtlich dessen Neutralität beim Bürgerentscheid am 3. Dezember.
Es war die 7. Ratssitzung des Jahres und eine eher ungewöhnliche Zusammenkunft: Außer der Einwohnerfragestunde und dem Punkt „Verschiedenes“ stand lediglich der AfD-Antrag auf der Tagesordnung. Bürgermeister Christian Thegelkamp begrüßte die Ratsmitglieder und stellte fest, dass der Antrag fristgerecht eingegangen sei und der Rat beschlussfähig sei.
Bereits in der Einwohnerfragestunde meldete sich Hagen Ostermann von der „Bürgerinitiative für vernünftige Energiepolitik Wadersloh“ zu Wort. Als einer der Initiatoren des Bürgerentscheids wollte unter anderem wissen, weshalb die Satzung der Gemeinde verändert worden sei und daher nur noch eien Briefwahl möglich sei. Norbert Morfeld von der Gemeindeverwaltung erläuterte dazu, dass es in Wadersloh bislang noch keinen Bürgerentscheid gegeben habe. Aus Kostengründen habe man sich für die Durchführung als Briefwahl entschieden. Die Gemeinde werde sicherstellen, dass alle Abstimmungsberechtigten über das Verfahren und die bevorstehende Abstimmung informiert würden.
AfD kritisiert fehlende Auseinandersetzung mit dem Antrag
Unter Tagesordnungspunkt 3 folgte dann die Beratung des AfD-Antrags. Bürgermeister Thegelkamp verzichtete auf eine Verlesung des Antrags mit Verweis auf die Beschlussvorlage der Gemeindeverwaltung. Die ordnungsgemäße Entgegennahme und Bearbeitung der Unterlagen befinde sich im Rahmen der gesetzlichen Zuständigkeit und erfolge auf Grundlage der geltenden rechtlichen Bestimmungen. Die Verwaltung gewährleiste zudem eine sachgerechte, einheitliche und unparteiische Behandlung. Zudem könnten Politiker und Bürger als Beobachter die Übergabe, Prüfung und Auszählung öffentlich verfolgen.
Dr. Klaus Blex (AfD) nahm ausführlich Stellung zum Antrag seiner Fraktion. Er forderte vorab, dass sein Statement vollständig im Sitzungsprotokoll festgehalten werde. Schließlich solle jeder nachvollziehen können, was er gesagt habe. Inhaltlich kritisierte Blex vor allem, dass sich die Verwaltung aus seiner Sicht nicht ausreichend mit den Forderungen der AfD auseinandergesetzt habe. Die vorgelegte Stellungnahme bezeichnete er u.a. als „erbärmlich“ und als „Verhöhnung des demokratischen Prozesses“. Zudem stellte Dr. Blex die Neutralität der Gemeinde im anstehenden Bürgerentscheid infrage. Als Begründung führte er unter anderem die Beteiligung von Bürgermeister und Kämmerer an der Wadersloh Wind GmbH an. Die Gemeinde Wadersloh habe seiner Ansicht nach ein wirtschaftliches Interesse daran, dass die Windenergieanlagen gebaut würden. Auch eine öffentliche Positionierung der Gemeinde zugunsten der Windräder führte er an.
Darüber hinaus äußerte Dr. Blex Zweifel an der Sicherheit des Briefwahlverfahrens. Bei einer Briefwahl könnten seiner Auffassung nach einzelne Stimmen ausgetauscht werden. Die Ratsmitglieder, die dem Beschlussvorschlag der Verwaltung und damit der Ablehnung des AfD-Antrags zustimmten, würden sich zu „Komplizen einer Farce“ machen. Die Beschlussvorlage der Verwaltung lehnte er entsprechend ab.
Fraktionen weisen Vorwürfe deutlich zurück
Die erste Wortmeldung aus den übrigen Fraktionen kam von Anne Claßen (SPD). Sie kritisierte sowohl den Inhalt des AfD-Antrags als auch die Wortwahl von Blex. Diese sei „unter aller Sau“ und weit von einer sachlichen Auseinandersetzung entfernt. Die rechtlichen Abläufe seien durch Landesrecht geregelt. Es gebe keinen Anlass, den ordnungsgemäßen Verlauf des Bürgerentscheids grundsätzlich infrage zu stellen. Besonders deutlich wurde Claßen bei den Vorwürfen gegen die Verwaltung. Dass Bürgermeister und Beschäftigte als „korrupt“ dargestellt würden, sei eine Unverschämtheit. Für diese Aussage erhielt sie Applaus. Die AfD schaffe mit ihrem Antrag zusätzliche Bürokratie und säe Zwietracht, lautete ihre Kritik.
Rudi Luster-Haggeney (CDU) stelle ebenfalls heraus, dass es sich um ein rechtssicheres Verfahren handele. Seine Fraktion habe volles Vertrauen in die Gemeindeverwaltung und sehe keine Notwendigkeit, die Satzung zu ändern. Zugleich machte er deutlich, dass die Verwaltung nicht in dieser Form angegangen werden dürfe.
Auch Heino Teckentrup (FWG) betonte, dass Transparenz seiner Fraktion wichtig sei. Allerdings seien die Abläufe bereits eindeutig geregelt. Dies gewährleiste sowohl die notwendige Transparenz als auch die erforderliche Kontrolle. Vertrauen solle man nicht ohne konkreten Anlass infrage stellen.
Elisabeth Hollenhorst (GRÜNE) schloss sich dieser Einschätzung an. Auch ihre Fraktion habe volles Vertrauen in die Arbeit der Verwaltung und sehe keinen Grund, am ordnungsgemäßen Ablauf des Bürgerentscheids zu zweifeln.
Philip Winkler (FDP) sah ebenfalls keinen Grund, am Vorgehen der Verwaltung zu zweifeln. Die Argumentation von Dr. Blex bezeichnete er als „unter aller Sau“.
Anstehender Bürgerentscheid: Verwaltung erläutert Ablauf der Briefwahl
Um offene Fragen zum konkreten Verfahren zu beantworten, bat Dr. Ulrike Keitlinghaus (CDU) um eine Erläuterung des Ablaufs beim Bürgerentscheid. Dominik Lausch von der Gemeindeverwaltung schilderte daraufhin noch einmal die organisatorischen und sicherheitsrelevanten Schritte. Für die Abstimmungsberechtigten gibt es demnach drei Möglichkeiten, ihre Stimmbriefe abzugeben: per Post, durch Einwurf am Rathaus oder durch persönliche Abgabe. Unabhängig vom gewählten Weg würden die Abstimmungsunterlagen in einer verschlossenen und gesicherten Urne verwahrt. Lausch betonte die aus seiner Sicht fairen Bedingungen. Auch die Zählung der eingegangenen Abstimmungsbriefe werde transparent und öffentlich erfolgen. Ein Abstimmungsvorstand sorge zusätzlich für einen ordnungsgemäßen und nachvollziehbaren Ablauf. Die Nachfrage von Dr. Blex (AfD), welche Beschäftigten der Verwaltung mit den Unterlagen befasst seien, beantwortete Bürgermeister Thegelkamp damit, dass ihm die betreffenden Mitarbeitenden nicht bekannt seien.
Rat folgt Beschlussvorschlag der Verwaltung
Bei der anschließenden Abstimmung folgte der Rat dem Beschlussvorschlag der Verwaltung. Der AfD-Antrag auf Änderung der Satzung wurde damit abgelehnt. Die vier Gegenstimmen kamen aus den Reihen der AfD-Fraktion. Unter dem abschließenden Tagesordnungspunkt „Verschiedenes“ meldete sich Klaus Grothues (CDU) noch einmal zu Wort. Er berichtete, dass sich die CDU-Fraktion bereits mit der Besetzung des Abstimmungsvorstandes beschäftigt habe. Dabei äußerte er den Wunsch, auch Vertreter der Bürgerinitiative und Grundstückseigentümer zu berücksichtigen. Dies könne dazu beitragen, den Prozess nachvollziehbarer zu gestalten und die Akzeptanz des Ergebnisses zu stärken. Nach rund 25 Minuten war die außerordentliche Ratssitzung bereits beendet. Um 17.55 Uhr schloss Bürgermeister Christian Thegelkamp die Sitzung. Der Bürgerentscheid über die Windenergie in Wadersloh findet am 3. Dezember 2026 statt.
Symbolbild: mw/bb.


