Diestedde (mw/bb). Lange war es ruhig um die Toilettenanlage des Diestedder Tennisvereins (TVD). Jetzt steht fest: Es wird keine Fördermittel für die Sanierung der Duschen und Toiletten geben. Anstatt einer umfassenden Modernisierung soll das bestehende Sanitärgebäude an der Pumpstation nun für rund 25.000 Euro instand gesetzt werden. Über den Vorschlag beraten die politischen Gremien im November.
Die Sanierung der Dusch- und Toilettenanlagen des Tennisvereins Diestedde bleibt auf der kommunalpolitischen Tagesordnung. Nachdem sich verschiedene Fördermöglichkeiten nicht realisieren ließen, schlägt die Gemeindeverwaltung nun einen deutlich reduzierten Sanierungsumfang vor. Das bestehende Sanitärgebäude an der Pumpstation soll lediglich funktional instand gesetzt werden. Ausgangspunkt war ein Ratsbeschluss vom 31. März 2025. Damals hatte der Rat die Verwaltung beauftragt, Fördermittel für die Sanierung der Anlagen zu beschaffen. Zugleich wurde vereinbart, die Maßnahme erneut zu beraten, falls keine Fördermittel bewilligt werden.
In der Folge prüfte die Verwaltung mehrere Möglichkeiten. Anträge wurden beim Dorferneuerungsprogramm der Bezirksregierung Münster, bei LEADER und zuletzt beim Förderprogramm „Moderne Sportstätte“ eingereicht. Keiner dieser Wege führte bislang zu einer umsetzbaren Förderung. Das Dorferneuerungsprogramm schied aus, weil eine Toilettenanlage nach den Förderbedingungen nur dann unterstützt werden kann, wenn gleichzeitig ein Platz mit Aufenthaltsqualität geschaffen und eine dauerhafte öffentliche Nutzung ermöglicht wird.
Auch bei LEADER gab es zunächst keine Bewilligung. Die Lokale Aktionsgruppe (LAG Lippe-Möhnesee e.V.) sah die Maßnahme kritisch, weil es sich aus ihrer Sicht um eine alleinstehende Einzelmaßnahme beziehungsweise um eine Ersatzbeschaffung oder Sanierung handelte. Zudem wurde auf eine Bewertungsmatrix verwiesen, die sich der Vereinsvorstand der LAG selbst gegeben hatte. Weitere Gespräche mit dem LEADER-Regionalmanagement brachten ebenfalls keine tragfähige Perspektive. Nach erneuter Prüfung kam die Verwaltung zu dem Schluss, dass die notwendigen Förderkriterien nur mit zusätzlichen Maßnahmen erfüllt werden könnten. Dadurch würden die Gesamtkosten so stark steigen, dass der kommunale Eigenanteil trotz einer möglichen Förderung höher ausfallen könnte als bei einer Sanierung ohne Fördermittel. Aus diesem Grund empfiehlt die Verwaltung, auf einen weiteren LEADER-Antrag zu verzichten.

Auch die Überlegungen im Rahmen des Programms „Moderne Sportstätte“ führten nicht zu einer Lösung. Der Tennisverein hatte dafür die Anschaffung von zwei Dusch- und Toilettencontainern vorgesehen, die in der Nähe der Tennisplätze aufgestellt werden sollten. Dies widerspricht nach Einschätzung der Verwaltung allerdings dem Ratsbeschluss. Zudem wäre damit ein zusätzliches Gebäude entstanden, während das bisherige Sanitärgebäude weiterhin bestehen geblieben wäre.
Dach, Elektrik und Sanitäranlagen werden erneuert
Der nun vorliegende Beschlussvorschlag sieht deshalb eine einfache Sanierung des vorhandenen Gebäudes vor. Konkret sollen das Dach repariert sowie die Elektro- und Sanitärinstallationen erneuert werden. Außerdem ist eine Neuverlegung der Fliesen vorgesehen. Auf weitergehende Modernisierungsmaßnahmen soll verzichtet werden: Fenster und Türen bleiben erhalten, zusätzliche Dämmmaßnahmen sind nicht vorgesehen. Den Zugangsbereich will der Verein in Eigenregie überarbeiten. Für die Arbeiten kalkuliert die Verwaltung mit Kosten von rund 25.000 Euro. Im laufenden Haushalt sind bereits 27.500 Euro als kommunaler Eigenanteil berücksichtigt. Mit der vorgeschlagenen Variante würde die Gemeinde damit auf eine umfassende Modernisierung verzichten und sich auf die Wiederherstellung eines funktionsfähigen Zustands beschränken.
Beraten wird die Beschlussvorlage zunächst am 12. November 2026 im Ausschuss für Schule, Kultur und Sport. Anschließend steht das Thema am 18. November 2026 im Bau-, Planungs- und Strukturausschuss auf der Tagesordnung. Beide Sitzungen sind öffentlich. Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Verwaltung mit der beschriebenen einfachen Sanierung zu beauftragen.
zus. Quelle: Gemeinde, Transparenzhinweis: Im 4. Absatz wurde nachträglich klarer hervorgehoben, dass es sich um den Vereinsvorstand des LAG handelt, die eine Bewertungsmatrix haben und nicht der TVD.


