Wadersloh/Lippstadt (mw/bb). Nach Abschluss des aufsichtsrechtlichen Verfahrens beim Kreis Warendorf (MW berichtete) hat die Bürgerinitiative ZIN19 eine ausführliche Stellungnahme zum sogenannten „vorübergehenden Konzept an der Glenne“ veröffentlicht. Die Initiative reagiert damit auf die Entscheidung der Kommunalaufsicht, die zuvor keinen Anlass für ein aufsichtsrechtliches Einschreiten gegen den Wadersloher Ratsbeschluss vom Dezember 2024 gesehen hatte.
Im Mittelpunkt der neuen Erklärung an Bürgermeister Christian Thegelkamp vom 31. Juli steht die Bewertung der schriftlichen Ergänzungen der Kommunalaufsicht. Während die Gemeindeverwaltung Wadersloh nach der Entscheidung von einer „vollumfänglichen Bestätigung“ ihres Handelns gesprochen hatte, kommt ZIN19 zu einer anderen Einschätzung: Die Bürgerinitiative sieht in den Ausführungen der Behörde vor allem eine Bestätigung, dass die Beteiligung der Gemeinde Wadersloh an den Unterhaltungskosten der Deichanlagen keine gesetzliche Verpflichtung, sondern eine freiwillige politische Entscheidung des Rates ist.
Streitpunkt bleibt die Kostenübernahme
Nach Angaben von ZIN19 habe die Kommunalaufsicht schriftlich bestätigt, dass sie die Wirtschaftlichkeit der freiwilligen Kostenübernahme nicht geprüft habe. Die Initiative verweist darauf, dass sich die Behörde auf die kommunale Selbstverwaltung nach Artikel 28 Absatz 2 des Grundgesetzes berufe und daher keine finanzielle Bewertung des Ratsbeschlusses vorgenommen habe. Aus Sicht der Bürgerinitiative sei dies insbesondere vor dem Hintergrund der angespannten Haushaltslage der Gemeinde problematisch. Nach ihrer Auffassung hätte vor der Übernahme von 35 Prozent der laufenden Unterhaltungskosten (Anm. d. Red.: Die Stadt Lippstadt trägt 65 Prozent) eine umfassende Wirtschaftlichkeitsprüfung erfolgen müssen. Die Initiative sieht die politische Verantwortung hierfür beim Gemeinderat.
Kritik an Nichtöffentlichkeit und Bürgerinformation
Erneut kritisiert ZIN19 auch die Beratung und Beschlussfassung im nicht-öffentlichen Teil der Ratssitzung. Die Initiative verweist dabei auf Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen, die ihrer Ansicht nach bei interkommunalen Verträgen enge Grenzen für den Ausschluss der Öffentlichkeit setzen. Nach Auffassung von ZIN19 habe die Kommunalaufsicht diese Rechtsprechung im Verfahren nicht ausreichend berücksichtigt. Darüber hinaus thematisiert die Initiative erneut die Information der Bevölkerung. Nach ihrer Darstellung habe die Kommunalaufsicht auf Nachfrage erklärt, dass eine unterbliebene oder verspätete Information der Einwohner die Rechtmäßigkeit eines Ratsbeschlusses grundsätzlich nicht berühre. ZIN19 sieht darin ein demokratisches Problem und verweist auf den Zeitraum zwischen dem Ratsbeschluss im Dezember 2024 und der Information der unmittelbar betroffenen Glenne-Anlieger im Juli 2025.
Fragen zu Vertragsunterzeichnung bleiben aus Sicht von ZIN19 offen
Auch den zeitlichen Ablauf der Vertragsunterzeichnung greift ZIN19 erneut auf. Anlass ist eine handschriftliche Datumsangabe auf der Unterschrift des Kreises Soest. Während die Kommunalaufsicht nach Angaben der Beteiligten das Datum als Mai 2025 interpretiert und den Vorgang als nachvollziehbar bewertet, sieht die Initiative weiterhin offene formale Fragen. Sie verweist insbesondere auf die nachträgliche handschriftliche Datierung und hält weitere rechtliche Bewertungen für erforderlich. Trotz der deutlichen Kritik betont ZIN19 in ihrer Stellungnahme ausdrücklich die gute Zusammenarbeit zwischen der Gemeinde Wadersloh und der Stadt Lippstadt. Gerade wegen der engen Verbindung beider Kommunen wäre nach Auffassung der Initiative eine frühzeitige öffentliche Beratung des Konzepts wünschenswert gewesen. Ein nachhaltiger Hochwasserschutz könne nur gemeinsam und unter Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger beider Kommunen gelingen.
ZIN19 möchte weiter Vorschläge zum Hochwasserschutz einbringen
Mit der Entscheidung der Kommunalaufsicht ist das aufsichtsrechtliche Verfahren zwar abgeschlossen. Die politische Diskussion dürfte jedoch weitergehen. Die Gruppe ZIN19 kündigte an, den weiteren Umgang mit der Kostenbeteiligung konstruktiv begleiten und eigene Vorschläge zum Hochwasserschutz einbringen zu wollen.
Hintergrund: Die Gemeinde Wadersloh hatte nach Abschluss des Verfahrens erklärt, die Kommunalaufsicht habe das Vorgehen der Verwaltung als rechtmäßig bewertet und keinen Anlass für ein Einschreiten gesehen. ZIN19 hält dagegen, dass die Entscheidung der Behörde keine Aussage über die wirtschaftliche Sinnhaftigkeit der freiwilligen Kostenübernahme treffe. Die Initiative sieht deshalb nun den Gemeinderat in der politischen Verantwortung, die Entscheidung gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern zu vertreten.
zus. Quelle: Fakten-Check ZIN19 (31. Juli 2026) im Wortlauf auf der Webseite von ZIN19 nachzulesen (externer Link)


