Wadersloh/Lippstadt (mw/bb). Die Kommunalaufsicht des Kreises Warendorf hat die von der Bürgerinitiative ZIN19 (Zukunft Initiative Nachhaltigkeit 2019) eingereichte Beschwerde im Zusammenhang mit der Beteiligung der Gemeinde Wadersloh an den Unterhaltungskosten für Deichanlagen an der Glenne geprüft. Nach Angaben der Beteiligten ist das Verfahren inzwischen abgeschlossen. ZIN19 hatte sich gegen einen Ratsbeschluss vom 17. Dezember 2024 gewandt, mit dem ein „vorübergehendes Konzept zur Deichunterhaltung an der Glenne“ beschlossen worden war. Bestandteil der Vereinbarung ist unter anderem eine Beteiligung der Gemeinde Wadersloh in Höhe von 35 Prozent an den laufenden Unterhaltungskosten der Deichanlagen. Die Bürgerinitiative hatte dabei mehrere Punkte zur Überprüfung gestellt. Dazu gehörten die Beratung der Vertragsunterlagen im nichtöffentlichen Sitzungsteil, die finanzielle Beteiligung Waderslohs sowie formale Fragen zum zeitlichen Ablauf der Vertragsunterzeichnung.
Kommunalaufsicht sieht keinen Anlass zum Einschreiten
Nach Darstellung der Gemeinde Wadersloh und auch der Gruppe ZIN19 wurde die Beschwerde von der Kommunalaufsicht zurückgewiesen. Das Rathaus teilt mit, die Behörde habe nach rechtlicher Prüfung festgestellt, dass das Vorgehen der Verwaltung rechtmäßig gewesen sei und kein aufsichtsrechtliches Einschreiten erforderlich sei. Insbesondere sei die Behandlung der Vertragsangelegenheit im nichtöffentlichen Teil der Ratssitzung nach Einschätzung der Kommunalaufsicht zulässig gewesen. Auch hinsichtlich des zeitlichen Ablaufs der Vertragsunterzeichnung habe die Behörde das Vorgehen der Gemeinde als plausibel und formell nicht zu beanstanden bewertet. Kämmerer Norbert Morfeld erklärte dazu: „Wir begrüßen die klare Entscheidung der Kommunalaufsicht. Die Bestätigung durch den Kreis Warendorf zeigt, dass wir in der Gemeinde Wadersloh vollumfänglich rechtmäßig gehandelt haben.“
Streitpunkt Kostenbeteiligung
Ein zentraler Punkt der Diskussion war die Beteiligung Waderslohs an den Unterhaltungskosten der Deichanlagen. Nach Angaben von ZIN19 habe die Kommunalaufsicht klargestellt, dass die Übernahme der 35-prozentigen Kostenbeteiligung nicht auf einer rechtlichen Verpflichtung beruhte, sondern eine freiwillige Entscheidung des Gemeinderates gewesen sei. Die Gemeinde verweist hierzu auf die kommunale Selbstverwaltungshoheit. Nach Angaben des Rathauses bestätigte die Kommunalaufsicht, dass der Rat berechtigt sei, entsprechende Kostenverteilungsregelungen eigenständig zu treffen. ZIN19 sieht darin vor allem eine politische Verantwortung des Rates. „Der gewählte Rat hat das verfassungsrechtliche Recht, Mittel der Gemeinde für diese freiwillige Aufgabe einzusetzen – er trägt dafür aber auch die politische Verantwortung“, erklärt die Bürgerinitiative. Sie kündigt an, die finanziellen Auswirkungen der Kostenbeteiligung weiterhin kritisch zu begleiten.
Unterschiedliche Einschätzungen zur Transparenz
Auch der Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung war Bestandteil der Prüfung. Hintergrund war eine handschriftliche Jahresangabe bei einer Unterschrift des Kreises Soest. Nach Angaben der ZIN19 sei die Jahreszahl als 2025 zu verstehen, wodurch das Konzept erst im Mai 2025 formal abgeschlossen worden sei. Die Initiative sieht in diesem Zusammenhang Fragen zur Information der betroffenen Glenne-Anlieger. Zwischen dem Ratsbeschluss im Dezember 2024 und der Information der Bürger im Juli 2025 habe ein Zeitraum von mehreren Monaten gelegen. Die Gemeinde Wadersloh verweist hingegen darauf, dass die Kommunalaufsicht den Ablauf als plausibel und formell nicht zu beanstanden bewertet habe.
Verfahren abgeschlossen
Mit der Stellungnahme der Kommunalaufsicht ist das aufsichtsrechtliche Verfahren abgeschlossen. ZIN19 kündigte in einer Pressemitteilung an, die vollständige Stellungnahme des Kreises veröffentlichen zu wollen. Die politische Diskussion über die künftige Finanzierung der Deichunterhaltung und die Auswirkungen auf den Gemeindehaushalt dürfte damit im Gemeinderat weitergeführt werden.
zus. Quellen: PM ZIN19, Gemeinde Wadersloh, Stellungnahme Kreis Warendorf


