Wadersloh/Lippstadt (mw/bb). Nach den jüngsten offenen Briefen der Bürgerinitiative ZIN19 zum Thema „Hochwasserschutz an der unteren Glenne“ (MW berichtete) haben sich die Gemeinde Wadersloh und die Stadt Lippstadt in einer gemeinsamen Stellungnahme zu Wort gemeldet. Die beiden Kommunen widersprechen darin zentralen Punkten der Kritik, insbesondere der Annahme, der Planfeststellungsbeschluss aus dem Jahr 2018 sei nicht mehr rechtswirksam. Der Kreis Soest habe bestätigt, „dass mit der Ausführung der planfestgestellten Maßnahmen fristgerecht begonnen wurde“, heißt es in der Stellungnahme. Die von ZIN19 geäußerte Annahme einer Rechtsunwirksamkeit sei daher „nicht korrekt“.
Kooperation für Bevölkerungsschutz wird betont
Beide Kommunen unterstreichen zugleich, dass das Hochwasserereignis zum Jahreswechsel 2023/24 deutlich gemacht habe, wie wichtig ein abgestimmtes Vorgehen zwischen dem Kreis Soest, der Stadt Lippstadt und der Gemeinde Wadersloh sei. Nur durch gemeinsames Handeln könne der notwendige Bevölkerungsschutz auf beiden Seiten des Deiches gewährleistet werden. Deshalb sei zwischen der Stadt Lippstadt und der Gemeinde Wadersloh ein „vorübergehendes Konzept zum Vorgehen im Falle von Hochwasserereignissen an der Glenne„ erarbeitet worden, heißt es weiter. Dieses Konzept regle nicht nur die zukünftigen Unterhaltungs- und Pflegemaßnahmen, sondern auch die Kostenverteilung und den Ablauf bei möglichen Hochwasserlagen. Der angewandte Verteilschlüssel entspreche dem, der auch im Planfeststellungsverfahren angewendet werde. „Dieses Verfahren schützt erheblich auch diejenigen, die sich jetzt dagegen wenden“, betonen die Verwaltungen. Eine Beteiligung Waderslohs an der Deichunterhaltung sei „vor dem Hintergrund des Bevölkerungsschutzes, der Hochwasservorsorge, wie auch des Deichschutzes für die Menschen in Wadersloh […] an der Unterhaltung der Glennedeiche nach wie vor sinnvoll.“
Kommunen weisen Vorwürfe zurück
Den Vorwurf einer unzureichenden Deichunterhaltung sowie die Kritik an angeblich fehlenden Kontrollen weisen beide Kommunen entschieden zurück. Sämtliche Maßnahmen seien abgestimmt und regelmäßig überprüft worden. Zuletzt noch ganz aktuell in einem umfassenden Termin in der 42. Kalenderwoche, heißt es in der Erklärung. Zur Deichunterhaltung gehörten auch regelmäßige Deichschauen unter Federführung des Kreises Soest, an denen die Gemeinde Wadersloh beteiligt sei. Grundlage der gemeinsamen Arbeiten sei die im März 2025 geschlossene Vereinbarung zwischen beiden Kommunen. Diese sei notwendig geworden, nachdem die Bezirksregierung Arnsberg die zuvor zentral ausgeführten Unterhaltungsleistungen wieder in die Verantwortung der beteiligten Gemeinden übertragen habe.


Umfangreiche Arbeiten, keine gravierenden Schäden
Nach Angaben der Verwaltungen wurden in den Jahren 2024 und 2025 umfangreiche Unterhaltungsarbeiten durchgeführt – darunter Rodungs- und Rückschnittmaßnahmen sowie Instandsetzungen an den Dämmen selbst. Die zuletzt kritisierten Fahrspuren auf dem Deich seien oberflächliche Spuren, die durch den Einsatz von Maschinen im Zuge notwendiger Arbeiten entstanden und hätten keinerlei Auswirkungen auf die Standfestigkeit des Dammes oder den Hochwasserschutz. Diese Spuren befänden sich im sogenannten Freibord der Anlage, einem Bereich, der vorrangig dazu diene, Überströmungen durch Windstau oder Wellenauflauf zu verhindern. Die Beseitigung der Spuren sei bereits beauftragt und werde, je nach Witterung, zeitnah abgeschlossen. Auch im kommenden Jahr sollen die Unterhaltungsmaßnahmen fortgesetzt werden, bis die planfestgestellten Hochwasserschutzmaßnahmen vollständig umgesetzt sind.
Zur künftigen Behandlung des Antrags von ZIN19 teilten Gemeinde und Stadt mit, dass bereits ein Schreiben der Initiative vorliege. „Wie die Gemeinde Wadersloh und die Stadt Lippstadt mit dem Antrag umgehen, wird sich aus der noch ausstehenden politischen Beratung ergeben“, heißt es abschließend.
Hintergrund: Die Bürgerinitiative ZIN19 hatte am 10. und 15. Oktober 2025 in zwei offenen Briefen den Austritt der Gemeinde Wadersloh aus dem Hochwasserschutzverfahren gefordert und die Kostenbeteiligung sowie die Zustandssicherung der Deichanlagen kritisiert. Grundlage der Initiative sind eigene Beobachtungen an der Glenne sowie Berechnungen zur finanziellen Belastung der Kommune.
zus. Quelle: Stellungnahme der Stadt Lippstadt u. d. Gemeinde Wadersloh auf Anfrage von MW.


