Wadersloh (mw). Das Land NRW hat der Gemeinde Wadersloh für das Jahr 2026 Fördermittel in Höhe von insgesamt 7.500 Euro zur Verfügung gestellt. Mit diesem Geld können kleinere private oder kirchliche Denkmalpflegemaßnahmen finanziert werden. Mit der Denkmalförderung soll das baukulturelle Erbe Nordrhein-Westfalens erhalten werden, heißt es in einer gemeindlichen Mitteilung.
Alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Denkmälern können entsprechende Anträge einreichen. Wichtige Voraussetzung ist, dass die Maßnahmen noch im Jahr 2026 durchgeführt und abgerechnet werden. Förderfähig sind Maßnahmen der Instandsetzung, Erhaltung, Freilegung oder Sicherung sowie wissenschaftliche Erforschung, Erfassung oder Präsentationen von Denkmälern. Nicht förderfähig sind u.a. Modernisierungsmaßnahmen. Doppelförderungen sind ebenfalls unzulässig.
Um zu prüfen, ob die geplante Maßnahme die Fördervoraussetzungen erfüllt, bittet die Verwaltung vor der Antragsstellung um eine kurze Kontaktaufnahme zur Abstimmung. Für die Abstimmung oder für weitere Informationen steht als Ansprechpartnerin Beate Sudkamp von der „Unteren Denkmalbehörde“ via E-Mail an beate.sudkamp@wadersloh.de oder unter der Telefonnummer (02523) 950-1440 zur Verfügung.
Symbolfoto: mw/bb.


