Wadersloh/Liesborn (mw/bb). Die Bürgerinitiative Zukunft(s) Initiative Nachhaltigkeit (ZIN19) hat nach eigenen Angaben am Donnerstag (9. Juli) beim Kreis Warendorf eine kommunalaufsichtliche Beschwerde gegen einen Ratsbeschluss der Gemeinde Wadersloh vom 17. Dezember 2024 eingereicht. Die Beschwerde richtet sich gegen das beschlossene „vorübergehende Konzept zur Deichunterhaltung an der Glenne“.
Wie die Initiative mitteilt, sei ihrer Beschwerde eine Auseinandersetzung mit der Gemeindeverwaltung vorausgegangen. Eine formelle Rüge habe Bürgermeister Christian Thegelkamp unter Verweis auf die Geschäftsordnung des Rates zurückgewiesen. Nach eigener Prüfung der zugrunde liegenden Verträge sieht ZIN19 nun Anhaltspunkte für mögliche formale und haushaltsrechtliche Verstöße und bittet die Kommunalaufsicht um eine rechtliche Überprüfung.
In ihrer Beschwerde führt ZIN19 insbesondere vier Punkte an. Zum einen hält sie die Behandlung der zugrunde liegenden Verträge im nichtöffentlichen Sitzungsteil für rechtswidrig und verweist hierzu auf die Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen. Zum anderen kritisiert sie die vereinbarte Kostenverteilung für die Unterhaltung der Deichanlagen. Nach Auffassung von ZIN19 sei die Stadt Lippstadt für die Deichpflege zuständig, während die Gemeinde Wadersloh sich freiwillig mit 35 Prozent an den laufenden Kosten beteilige, trotz der angespannten Haushaltslage.
Darüber hinaus macht die Initiative auf aus ihrer Sicht bestehende Formfehler in den Vertragsunterlagen aufmerksam. So enthalte das Dokument beim Vertragspartner Kreis Soest ein handschriftliches Unterschriftsdatum, das nach Darstellung der Initiative zeitlich nicht mit den Ratsbeschlüssen übereinstimme. Außerdem bemängelt ZIN19, dass die unmittelbar betroffenen Anlieger der Glenne erst rund sieben Monate nach dem Beschluss über dessen Inhalt informiert worden seien.
Die aktuelle Beschwerde knüpft an frühere Aktivitäten von ZIN19 an. Zuletzt hatte die Initiative im Oktober 2025 in zwei offenen Briefen den Ausstieg der Gemeinde Wadersloh aus dem Verfahren zum Hochwasserschutz an der unteren Glenne gefordert. Schon damals kritisierte sie unter anderem die geplante Kostenbeteiligung Waderslohs an der Deichunterhaltung sowie den Zustand einzelner Deichabschnitte und forderte eine konsequentere Instandhaltung der Hochwasserschutzanlagen. Die Gemeinde Wadersloh udn die Stadt Lippstadt wiesen die darin enthaltenen Vorwürfe in einer gemeinsamen Erklärung zurück.
zus. Quelle: ZIN19


