Wadersloh (mw). Die Firma ProWind aus Osnabrück hat kürzlich ihre Pläne für den „Bürgerwindpark Liesborn“ vorgestellt. Geplant sind drei bis zu 261 Meter hohe Windenergieanlagen nahe dem Zentralklärwerk Wadersloh mit einer jährlichen Gesamtleistung von rund 50 Millionen Kilowattstunden. Das Projekt soll Bürgerbeteiligung, kommunale Einnahmen und lokale Wertschöpfung ermöglichen, stößt jedoch im politischen Raum auf geteiltes Echo. Der Anwohner Matthias Bürger kritisiert in einem Leserbrief die Planungen für den Windpark und wirft der Gemeinde vor, wirtschaftliche Interessen über die Lebensqualität der Anwohner zu stellen. Der Verfasser betont, dass er erneuerbare Energien nicht grundsätzlich ablehnt, jedoch Standortwahl und Rücksichtnahme vermisst. Zudem zweifelt er an der Ernsthaftigkeit der Bürgerbeteiligung, da frühere Einwendungen in anderen Verfahren nicht berücksichtigt worden seien.
Der Leserbrief im Wortlaut:
Geplanter Windpark am Herzebrockweg
Mit großer Sorge verfolge ich die Planungen zum Windpark am Herzebrockweg. Immer deutlicher entsteht der Eindruck, dass hier wirtschaftliche Interessen über die Lebensqualität der unmittelbar betroffenen Bürgerinnen und Bürger gestellt werden. Profit scheint das alles bestimmende Argument zu sein: Die Gemeinde profitiert, der Investor profitiert, und auch die Eigentümer angrenzender Ackerflächen profitieren. Die Rechnung jedoch wird von den Anwohnern bezahlt, die in minimal zulässiger Entfernung künftig von drei weiteren, jeweils 261 Meter hohen Windindustrieanlagen regelrecht umzingelt sein werden.
Dabei geht es nicht um eine grundsätzliche Ablehnung erneuerbarer Energien. Vielmehr stellt sich die Frage nach Maß, Standortwahl und Rücksichtnahme. Für die Menschen vor Ort bedeuten solche Anlagen nicht nur eine optische Veränderung des Landschaftsbildes, sondern potenziell auch dauerhafte Belastungen durch Lärm, Infraschall und Schattenschlag. Hinzu kommt die schlichte erdrückende Wirkung dieser gigantischen Bauwerke, die das gewohnte Umfeld massiv verändern. Ob und wie stark die Betroffenen darunter leiden könnten, scheint im bisherigen Verfahren jedoch nur eine untergeordnete Rolle zu spielen.
Seitens der Verwaltung wird auf das gewünschte Bauleitplanverfahren verwiesen. Dort könne schließlich jeder seine Bedenken ausführlich vorbringen. Doch mit welchem Ergebnis? Keine der zahlreichen Einwendungen von betroffenen Bürgern in den laufenden Verfahren Eichelgarten und Göttingen Süd ist berücksichtigt worden. Sie wurden alle verworfen. Bürgerbeteiligung darf kein formaler Akt sein, dessen Resultat von vornherein feststeht. Wenn Entscheidungen dieser Tragweite getroffen werden, sollten Lebensqualität und der Erhalt des Landschaftsbildes mindestens ebenso viel Gewicht haben wie finanzielle Interessen.
Matthias Bürger, Wadersloh
Anm. d. Red.: Leserbriefe spiegeln nicht die Meinung der Redaktion wider. Mein-Wadersloh.de behält sich eine Veröffenlichtung und die Kürzung von Einsendungen vor.
Quelle: Matthias Bürger


