Kreis Warendorf (mw/pm/bb).Mit einer 7-Tages-Inzidenz von 189.7 geht die Gemeinde Wadersloh in das Wochenende und zieht damit nahezu mit dem Durchschnittswert im Kreis gleich. 36 Fälle (2 Neuinfektionen) vermeldete das Kreisgesundheitsamt. Doch es gibt auch gute Neuigkeiten: Mein-Wadersloh.de konnte am Samstagmorgen exklusiv vom Impfstart in unserer Gemeinde berichten. Im St. Josef-Haus in Liesborn startete in Kooperation mit der Wadersloher Hausarztpraxis Dr. Hammen & Dr. Murray der erste Impfdurchgang auf Gemeindegebiet. Weitere sollen noch an diesem Wochenende folgen.
Am Montag tritt außerdem die neue Corona-Verordnung des Landes NRW in Kraft. Entgegen der Bund-Länder-Einigung zur Wochenmitte hat sich das Land NRW gegen eine Einschränkung des Bewegungsradius entschieden. Schulen und KiTas und auch nahezu der gesamte Einzelhandel bleiben jedoch weiterhin bis mindestens Ende Januar dicht.
Foto: mw/bb.
Stellungnahme des Landrats zur neue Corona-Verordnung // Mehr als 3000 Menschen in Pflegeheimen im Kreis geimpft [PRESSEMITTEILUNG]
Kreis Warendorf (mw/pm).Zur aktuellen Corona-Situation, zum laufenden Impfprozess in den Pflegeheimen und zur Lockdown-Verlängerung und der ab Montag (11. Januar) geltenden neuen Coronaschutzverordnung des Landes NRW nahm Landrat Dr. Olaf Gericke Stellung. „Seit mehreren Wochen sind die Corona-Infektionszahlen auch bei uns auf einem hohen Niveau. Das zeigt deutlich, wie wichtig eine Verlängerung der Kontaktbeschränkungen und der anderen Einschränkungen durch die neue Coronaschutzverordnung des Landes ist“, sagte Dr. Gericke am Freitag (8. Januar). Mit Blick auf die Schulen und Kindergärten sprach der Landrat von „schmerzhaften, aber notwendigen Schritten.“
Werbung
Grafik: Kreis WAF
Erleichtert zeigte er sich darüber, dass es in Nordrhein-Westfalen bei Überschreitungen des 7-Tage-Inzidenzenwertes von 200 keinen Automatismus für weitere Einschränkungen – zum Beispiel der Bewegungsfreiheit („15-Kilometer-Radius“) – gibt. „Eine solche Regelung wäre schwer umsetzbar und kaum zu kontrollieren. Zudem wäre das das falsche Instrument, wenn es darum geht, den Tagestourismus einzuschränken“, betont der Landrat. Wichtig sei es jetzt, mehr denn je auf nicht notwendige Kontakte zu verzichten und die bekannten Schutz- und Vorsichtsmaßnahmen streng einzuhalten.
Sehr gut angelaufen ist der am 27. Dezember gestartete Impfprozess in den Pflegeheimen. Bis Freitag (8. Januar) waren in den Einrichtungen im Kreis bereits etwa 3000 Bewohnerinnen und Bewohner sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geimpft. „In den Heimen wird zügig weiter geimpft, so dass im Januar alle mit der ersten Impfung versorgt werden können“, sagte der Landrat. „Es ist auch müßig über schleppende Impfstoff-Lieferungen zu klagen oder sich – wie in Berlin – politisch darüber zu streiten. Tatsache ist: das Land NRW hat für unseren Kreis für die nächsten Wochen Impfdosen für jeweils immerhin etwa 1300 Menschen zugesagt. So können wir noch in diesem Monat die Erstimpfungen für mehrere Tausend Menschen durchführen, die den Impfschutz am dringendsten benötigen. Wenn Impfstoff in größeren Mengen zur Verfügung steht, geht es im Impfzentrum und später in den Arztpraxen weiter“, so der Landrat.
Die vergleichsweise hohen Fallzahlen im Kreis erklärt das Gesundheitsamt unter anderem durch die konsequente Testung von Kontaktpersonen. Der Kreis Warendorf setzt bereits seit der Tönnies-Welle im Sommer darauf, dass auch alle symptomfreien Kontaktpersonen der ersten Kategorie (15 Minuten Kontakt und weniger als 1,50 Meter Abstand zu Infizierten) getestet werden. Laut RKI wäre eine Quarantäne für diese Gruppe ausreichend. „Allein in den vergangenen sechs Wochen haben wir dadurch zusätzliche 524 Infektionsfälle entdeckt – das waren 11,5 Prozent der getesteten symptomfreien Kontaktpersonen. Diese Gründlichkeit erhöht unsere Fallzahlen, aber sie ermöglicht uns, weitere Infektionsketten zu unterbrechen“, sagt Gesundheitsamtsleiterin Dr. Anna Arizzi Rusche.
Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube. Mehr erfahren
Neue Corona-Verordnung gilt ab dem 11. Januar 2021
Grafik: Land NRW
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales teilte am 8. Januar Folgendes mit: Die Landesregierung setzt die von Bund und Ländern am 5. Januar getroffenen Beschlüsse konsequent um. Die Coronaschutzverordnung des Landes wurde entsprechend angepasst. „Die gute Nachricht ist, dass wir das exponentielle Wachstum der Infektionen brechen konnten und nach wie vor Kapazitäten in den Intensivstationen unserer Krankenhäuser haben“, so Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann. „Zur Wahrheit gehört aber leider auch: Wir haben es trotz der Entbehrungen der letzten Wochen nicht geschafft, die Infektionszahlen so zu senken, dass wir den Lockdown aufheben können. Ich möchte dennoch meinen Dank an die Bürgerinnen und Bürger von Nordrhein-Westfallen aussprechen: Danke für Ihre Geduld und Ihre große Disziplin. Gemeinsam werden wir diese Prüfung bestehen.“
Neben den bislang gültigen Lockdown-Regelungen gelten ab Montag, 11. Januar 2021, folgende Bestimmungen:
Kontakte
Treffen im öffentlichen Raum sind nur zwischen Angehörigen eines Hausstands sowie einer weiteren Person zulässig. Diese Person kann von betreuungsbedürftigen Kindern aus ihrem Hausstand begleitet werden; im Rahmen der Wahrnehmung von Umgangsrechten kann auch der getrennt lebende Elternteil von den betreuungsbedürftigen Kindern begleitet werden.
Bildungsangebote
Bei Bildungsangeboten an Hochschulen und anderen staatlichen und nichtstaatlichen außerschulischen Bildungseinrichtungen bleiben Präsenzveranstaltungen grundsätzlich untersagt. Ausnahmen durch besondere Anordnungen oder behördliche Ausnahmegenehmigungen sind nur zulässig, wenn Bildungsangebote eine besondere Bedeutung für die nachhaltige Sicherung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, insbesondere der Polizei und Feuerwehren, der medizinischen Versorgung oder Pandemiebewältigung haben und die Bildungseinrichtungen über ausreichende Hygienekonzepte verfügen. Ausnahmen sind auch möglich, wenn die Angebote nicht ohne schwere Nachteile (Versäumen von Prüfungen, Verlust von Ausbildungsfinanzierungen und so weiter) für die Teilnehmer entweder ohne Präsenz durchgeführt oder auf einen Zeitpunkt nach dem Lockdown verschoben werden können.
Praktische Ausbildungsabschnitte im Rahmen der beruflichen Ausbildung sind nur unter Berücksichtigung der Vorgaben für die jeweilige Branche oder den jeweiligen Beruf zulässig. Es müssen also die Hygienevorgaben für den Einsatzort bzw. Ausbildungsbetrieb beachtet werden.
In Bibliotheken und Archiven ist künftig die Abholung und Auslieferung bestellter Medien sowie deren Rückgabe zulässig.
Maßgaben für Schulen und den Betreuungsbereich von Kinder und Jugendlichen sind gesondert in der Coronabetreuungsverordnung geregelt.
Fahrschulen
Der Betrieb von Fahrschulen ist weiterhin nur für berufsbezogene Ausbildungen zulässig und ansonsten untersagt. Eine Ausnahme gilt für Fahrschüler, die bereits mehr als die Hälfte der verpflichtenden Ausbildungsstunden absolviert haben. Diese dürfen ihre Ausbildung einschließlich der Prüfung abschließen. Beim praktischen Fahrunterricht besteht künftig die Pflicht, eine Maske mit FFP2-Schutzstandard zu tragen.
Mensen und Kantinen
Der Betrieb von Mensen und Kantinen ist untersagt. Sie dürfen nur noch ausnahmsweise betrieben werden, wenn sonst die Arbeitsabläufe bzw. ein nach dieser Verordnung noch zulässiger Bildungsbetrieb nicht aufrechterhalten werden könnten.
Home-Office
Die Landesregierung richtet zudem einen dringenden Appell an Arbeitgeber, dort, wo es möglich ist, Home-Office-Lösungen zu nutzen beziehungsweise diese zu ermöglichen.
Besondere Maßnahmen für Kommunen mit einer Inzidenz über 200
Die in den Bund-Länder-Beratungen festgelegten Beschränkungen für Kreise und kreisfreie Städte mit einer 7-Tages-Inzidenz von über 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner (Begrenzung von Freizeitaktivitäten auf einen 15-Kilometer-Radius um den Wohnort) werden für die betroffenen Kommunen im Rahmen der bestehenden Hotspot-Strategie geregelt.
Schulen und KiTas -> Darüber berichteten wir bereits hier