Wadersloh (mw/pm). Bei den aktuellen Temperaturen benötigen Pflanzen und auch die heimischen Gärten viel Wasser. Die Gemeindeverwaltung erhält daher in diesen Tage vermehrt Nachfragen zum Einbau von Gartenwasserzählern. Mit diesen zusätzlichen Zählern lässt sich auf Grundlage der Entwässerungssatzung der Gemeinde Wadersloh das im Garten verbrauchte Wasser von der Schmutzwassergebühr absetzen. In einer aktuellen Pressemitteilung informiert die Gemeindeverwaltung über die Voraussetzungen.
Die Gemeinde Wadersloh weist darauf hin, dass die Berücksichtigung der Gartenwasserzähler nur unter folgenden Voraussetzungen möglich ist:
- Der Gartenwasserzähler muss durch eine Fachfirma ordnungsgemäß eingebaut werden und geeicht sein. Als Nachweis ist eine Kopie der Rechnung bei der Gemeinde einzureichen.
- Nach dem Einbau wird der Anfangszählerstand mit einem Foto dokumentiert. Das Foto ist ebenfalls bei der Gemeinde einzureichen.
- Ein weiteres Foto des Zählerstandes ist zum Ende der Gartensaison im Oktober oder November bei der Gemeinde einzureichen. Dieses dient als Endzählerstand des Jahres und als Anfangszählerstand des kommenden Jahres.
Mit diesen Angaben ermittelt die Gemeindeverwaltung anhand der Differenz den Verbrauch und verrechnet diesen beim Jahressteuerbescheid mit dem Schmutzwasserverbrauch. Wasser, das zum Beispiel für das Befüllen eines Pools genutzt und dafür mit Chlor versetzt wird, kann aus wasserschutzrechtlichen Gründen nicht von der Schmutzwassergebühr abgesetzt werden.
Die Gemeinde Wadersloh weist darauf hin, dass sie sich stichprobenartige Kontrollen der eingebauten Zähler vorbehält. Bei Fragen steht Susanne Smailus (Tel: 02523/950-1320; E-Mail: susanne.smailus@wadersloh.de) zur Verfügung.
Quelle: Gemeinde Wadersloh, Foto: B. Brüggenthies