Liesborn (mw/bb). Die geplante umfassende Sanierung des Klosterhofs muss neu gedacht werden. Grund sind die Ergebnisse eines Lärmschutzgutachtens, die der Hauptausschuss in seiner Sitzung am 29. Juni vorgestellt bekam. Demnach kann der Klosterhof künftig nicht mehr uneingeschränkt als Veranstaltungsstätte genutzt werden. Insbesondere regelmäßige private Feiern bis in die Nacht hinein gelten nach Einschätzung der Verwaltung als rechtlich nicht mehr zulässig.
Bereits Anfang Juni 2025 war im Bau-, Planungs- und Strukturausschuss ein Vorentwurf für die bauliche Ertüchtigung des traditionsreichen Gebäudes vorgestellt worden. Im Anschluss ließ die Gemeinde die Auswirkungen des Veranstaltungsbetriebs auf die umliegende Wohnbebauung detailliert untersuchen.
Das Ergebnis fiel deutlich aus: Im östlich angrenzenden reinen Wohngebiet würden die zulässigen Lärmgrenzwerte nachts um bis zu zwölf Dezibel überschritten, im westlich gelegenen allgemeinen Wohngebiet vor allem durch den Fahrzeugverkehr um rund 5,5 Dezibel. Nach Angaben der Verwaltung könnten selbst umfangreiche Schallschutzmaßnahmen die Grenzwertüberschreitungen nicht ausreichend reduzieren.
Vor diesem Hintergrund sprach sich die Verwaltung dafür aus, das Nutzungskonzept grundlegend zu überarbeiten. Regelmäßige Hochzeiten, Geburtstagsfeiern oder ähnliche private Veranstaltungen seien nach Rücksprache mit der Immissionsschutzbehörde des Kreises Warendorf nicht mehr genehmigungsfähig. Künftig solle sich die Nutzung auf gesellschaftliche und kulturelle Veranstaltungen ohne Nachtbetrieb beschränken. Die ursprünglich geplanten Erweiterungen für einen Veranstaltungsbetrieb in voller Auslastung sollen daher nicht weiterverfolgt werden. Stattdessen soll eine abgespeckte Sanierungsplanung entwickelt werden, die lediglich die baurechtlichen und technischen Mindestanforderungen erfüllt.
In der politischen Diskussion sorgte diese Entwicklung für deutliche Kritik. Ratsmitglied Klaus Grothues (CDU) bezeichnete die Nachricht als „Tiefschlag für das gesellschaftliche Leben“. Der Klosterhof sei seit Jahrzehnten Treffpunkt des Dorfes. Dazu gehörten auch Veranstaltungen, die länger als 22 Uhr dauerten und entsprechend lebhaft seien. Er kritisierte zudem die gesetzliche Interessenabwägung: Viele der angrenzenden Wohnhäuser seien erst nach dem Bau des Klosterhofs entstanden. Dass dies bei der Bewertung keine Rolle spiele, könne er nicht nachvollziehen.
Bürgermeister Christian Thegelkamp zeigte Verständnis für diese Sichtweise. Menschlich könne man über die Situation durchaus ins Grübeln geraten, sagte er. Angesichts einer Investition im siebenstelligen Bereich könne die Gemeinde die geltenden gesetzlichen Vorgaben jedoch nicht ignorieren. Unabhängig von der künftigen Nutzung müsse der Klosterhof saniert werden. Offen sei allerdings, in welchem Umfang die Investition angesichts der neuen Rahmenbedingungen noch sinnvoll sei.
Auch Ratsmitglied Heino Teckentrup (FWG) bedauerte die Entwicklung. Die Kompromissbereitschaft der Anwohner sei seit Langem nicht vorhanden, sagte er. Gleichzeitig benötige die Gemeinde Räumlichkeiten für größere Feiern und Veranstaltungen. Nachfragen gab es zudem zur Zukunft des Pächters Thorsten Hilgers. Auf die Frage von CDU-Ratsmitglied Alfons Wickenkamp erklärte Bürgermeister Thegelkamp, nach den bisherigen Gesprächen gehe er davon aus, dass der Betreiber den Klosterhof trotz der veränderten Perspektiven weiterführen wolle.
Im weiteren Verlauf erläuterte Fachbereichsleiter Stefan Schnitker die Grundlagen des Gutachtens. Die Berechnungen basierten auf anerkannten Richtwerten, bei denen unter anderem Besucherzahlen, Veranstaltungsarten und Erfahrungswerte zu den entstehenden Geräuschen berücksichtigt würden. Letztlich seien jedoch die tatsächlich auftretenden Schallimmissionen maßgeblich. Welche Veranstaltungen künftig noch möglich seien, werde derzeit gemeinsam mit den Fachbehörden geprüft. Ziel sei es, zumindest traditionelle Veranstaltungen auch künftig im Klosterhof durchführen zu können.
zus. Quelle: Gemeinde


