Wadersloh (mw/bb). Die Gemeinde Wadersloh hat die Kommunale Klassenrichtzahl für das kommende Schuljahr 2026/27 festgelegt. Grundlage hierfür sind 145 erwartete Neuanmeldungen an den Grundschulen. Daraus ergibt sich die Möglichkeit, insgesamt sieben Eingangsklassen im Grundschulverbund Wadersloh zu bilden.
Die Klassenbildung an Grundschulen ist landesweit im Schulgesetz sowie in ergänzenden Verordnungen geregelt. Demnach sind Schulträger verpflichtet, auf Basis der voraussichtlichen Schülerzahlen bis spätestens 15. Januar eines Jahres die sogenannte Kommunale Klassenrichtzahl zu ermitteln. Diese legt fest, wie viele Eingangsklassen maximal eingerichtet werden dürfen.
Mit der nun vorliegenden Zahl reagiert die Gemeinde auf die aktuellen Anmeldezahlen und schafft damit Planungssicherheit für Schulen, Eltern und Verwaltung. Wie die sieben Klassen konkret auf die einzelnen Standorte des Grundschulverbundes verteilt werden, liegt in der Entscheidungskompetenz der jeweiligen Schulleitung.
Der entsprechende Beschlussvorschlag in der kommenden 1. Sitzung des Ausschusses für Schule, Kultur und Sport der Gemeinde Wadersloh am 10. Februar sieht vor, die Kommunale Klassenrichtzahl offiziell auf sieben Eingangsklassen festzulegen. Damit wären die organisatorischen Weichen für einen geregelten Start in das Schuljahr 2026/27 gestellt.
Quelle: Gemeindeverwaltung


