Wadersloh (mw/bb). Im Umweltausschuss der Gemeinde Wadersloh ist am Dienstag, 28. Januar, der aktuelle Stand des Regionalplans Münsterland sowie dessen Bedeutung für die zukünftige Entwicklung der Gemeinde Wadersloh vorgestellt worden. Grundlage der Beratung ist die bislang umfangreichste Änderung des Regionalplans, die im Zuge der Anpassung an den Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen (LEP NRW) und den Bundesraumordnungsplan für den Hochwasserschutz (BRPH) erfolgte.
Der Regionalplan Münsterland war ursprünglich am 16. Dezember 2013 vom Regionalrat Münster beschlossen worden und trat mit der Bekanntmachung am 27. Juni 2014 in Kraft. Seither wurde er mehrfach fortgeschrieben. Die jüngste große Änderung wurde am 31. März 2025 vom Regionalrat festgestellt und ist seit dem 17. April 2025 rechtswirksam. In den mehrstufigen Änderungsverfahren habe sich die Gemeinde Wadersloh wiederholt eingebracht, wie in der Sitzung erläutert wurde.
Neues Siedlungsflächenpotentialmodell in den Gemeindeteilen
Ein zentraler Baustein der Regionalplanänderung ist die Einführung des sogenannten Siedlungsflächenpotentialmodells. Dieses Instrument soll Kommunen einen vereinfachten Weg eröffnen, zusätzliche Flächen für Wohnen und Gewerbe zu entwickeln. Künftig können Flächen am Siedlungsrand, die im Flächennutzungsplan bislang beispielsweise als landwirtschaftliche Nutzfläche dargestellt sind, innerhalb bestimmter Kontingente ohne aufwendiges Regionalplanänderungsverfahren in Siedlungsflächen umgewandelt werden.

Für Wadersloh bedeutet dies: Bis zum Jahr 2045 sieht der Regionalplan ein Entwicklungskontingent von rund 20 Hektar für Wohnbauflächen und 28 Hektar für gewerbliche Bauflächen vor. Nach Angaben von Verwaltungsmitarbeiter Andreas Tönnies, Fachbereichsleiter Planen und Bauen, entspricht dies einer Verdreifachung des bisherigen Kontingents. Gleichzeitig bleibt die Aufgabe bei der Kommune, geeignete Flächen zu identifizieren und planungsrechtlich zu Bauland zu entwickeln.
Die von der Gemeinde Wadersloh benannten Potentialflächen wurden größtenteils in den Regionalplan aufgenommen. Nicht berücksichtigt wurde hingegen die gewünschte Darstellung einer Fläche im Bereich der ehemaligen Firma Paschen an der Stromberger Straße. Die Bezirksregierung Münster verweist hier weiterhin auf den Centraliapark/B58 als übergeordneten Gewerbeentwicklungsschwerpunkt. Zugleich wurde jedoch ein geringfügiges Erweiterungspotential im Bereich des sogenannten Paschengeländes in Aussicht gestellt.
Konkrete Entwicklungsachsen in den Ortsteilen
Im Rahmen der Regionalplandaten sind für die Ortsteile verschiedene Straßenzüge als potenzielle Entwicklungsbereiche benannt worden:
- In Wadersloh: Langenberger Straße / Bentelerstraße, im Bereich Mauritz (bereits in Umsetzung) sowie an der Mühenfeldstraße.
- In Diestedde: Münsterstraße.
- In Liesborn: Herzebrockweg, Benninghauser Straße, Lippstädter Straße sowie an der Osthusener Straße.
Dabei wurde nochmals betont, dass eine Siedlungsentwicklung grundsätzlich nur dort möglich ist, wo der Regionalplan entsprechende Darstellungen vorsieht. Die kommunale Bauleitplanung bewegt sich damit innerhalb klarer regionalplanerischer Leitplanken.
Symbolbild/Text: B. Brüggenthies


