Wadersloh (mw/bb). Ein weiterer Schwerpunkt der Beratungen im kommenden Umweltausschuss (28. Januar) ist der Sachstand zur Windenergieplanung. Mit der letzten Änderung des Regionalplan Münsterland, die am 17. April 2025 Rechtskraft erlangte, wurde zugleich das regionale Teilflächenziel für den Ausbau der Windenergie offiziell festgestellt. Für die Planungsregion Münster bedeutet dies, dass mit der Ausweisung von insgesamt rund 12.670 Hektar Windenergiegebieten die bundes- und landesrechtlichen Vorgaben erfüllt sind.
Diese Feststellung hat erhebliche planungsrechtliche Konsequenzen: Windenergievorhaben außerhalb der im Regionalplan festgelegten Windenergiegebiete sind seitdem nicht mehr privilegiert. Sie gelten planungsrechtlich als „sonstige Vorhaben“ und können nur noch dann genehmigt werden, wenn die jeweilige Kommune im Rahmen der Bauleitplanung eine sogenannte Positivplanung durchführt. Damit haben auch die bisherigen Konzentrationszonen der Gemeinde Wadersloh ihre Wirkung verloren.
Der Rat der Gemeinde hatte bereits beschlossen, für zwei Vorhabengebiete entsprechende Positivplanungen einzuleiten (34. und 35. Änderung des Flächennutzungsplans). Beide Verfahren konnten bislang jedoch nicht erfolgreich abgeschlossen werden. Nach Angaben der Verwaltung hatte die Bezirksregierung Münster im bisherigen Verfahren verschiedene Hemmnisse festgestellt, die aus ihrer Sicht einer Genehmigung entgegenstanden (Anm. d. Red.: Genauere Angaben machte die Gemeindeverwaltung hierzu nicht).
Inzwischen laufen Gespräche auf mehreren Ebenen, um die offenen Punkte zu klären. Die Vorhabenträger haben ihre Planungsunterlagen überarbeitet und zusätzliche Gutachten in Auftrag gegeben. Zudem mussten die Verfahren an neue gesetzliche Vorgaben angepasst werden: Seit August 2025 sind neue Windenergiegebiete im Rahmen der Positivplanung verpflichtend als Beschleunigungsgebiete im Flächennutzungsplan auszuweisen. Vor diesem Hintergrund soll das Verfahren zur 34. Änderung des Flächennutzungsplans in Kürze wieder aufgenommen werden. Beim Verfahren zur 35. FNP-Änderung liegt zwar ein gültiger Vorbescheid für die geplanten Anlagenstandorte vor, dennoch sind die Planungsunterlagen weiter zu konkretisieren. Parallel dazu verfolgt der Vorhabenträger ein Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz, um auf diesem Weg Baurecht zu erlangen.
Darüber hinaus gibt es Bestrebungen eines weiteren Vorhabenträgers, zusätzliche Windenergieanlagen im Bereich des Herzebrockweges zu errichten.
Konkretes Windenergieprojekt am Herzebrockweg wird vorgestellt
Die Firma ProWind plant hier die Errichtung von drei Windenergieanlagen im Bereich Herzebrockweg/Waldliesborner Straße, in unmittelbarer Nähe der bereits bestehenden Anlage am Zentralklärwerk Wadersloh. Nach Angaben der Gemeindeverwaltung haben die Vorhabenträger bereits Gespräche mit den betroffenen Flächeneigentümern geführt, die dem Projekt grundsätzlich positiv gegenüberstehen. Da sich der geplante Standort jedoch außerhalb der im Regionalplan ausgewiesenen Windenergiegebiete befindet, ist das Vorhaben planungsrechtlich nicht privilegiert. Um Baurecht zu erlangen, ist daher eine sogenannte „Positivplanung“ im Rahmen der gemeindlichen Bauleitplanung erforderlich.

Sollte der Umweltausschuss dem Projekt am 28. Januar eine positive Stellungnahme erteilen, könnten die Planungen weiter konkretisiert werden. In einem nächsten Schritt wäre es dann möglich, in einer der kommenden Ratssitzungen das formale Verfahren zur Aufstellung eines entsprechenden Bauleitplans einzuleiten. Die Vorhabenträger stellen das Projekt in der Ausschusssitzung näher vor.
Fotos/Text: mw/bb.



