Wadersloh (mw). In einem Statement hat die Gruppe ZIN19 ihre Verwunderung über den Vorschlag des Bürgermeisters zur Einführung einer 60-Liter-Restmülltonne anstelle einer 80-Liter-Tonne zum Ausdruck gebracht, trotz vorheriger Ablehnung kleinerer Tonnen als 120 Liter durch die Verwaltung. Aus der Bürgerschaft hatte es bereits den Vorschlag zur EInführung einer 80-Liter-Tonne gegeben, was das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr NRW seinerzeit unterstützte, da die Gemeinde Wadersloh das Landeskreislaufwirtschaftsgesetz bezüglich Abfallvermeidung und -trennung nicht ausreichend umsetze. Kritik wird auch an den nicht nachvollziehbaren Ablehnungsgründen verschiedener Politiker für eine Tonne unter 120 Litern geübt.
Der Leserbrief vom 20. November 2023 im Wortlaut
„Mit Verwunderung haben wir festgestellt, dass die Verwaltung, vertreten durch unseren Bürgermeister, die Einführung einer 60-l statt 80-L Restmülltonne vorschlägt. Bisher hat sich die Verwaltung strikt gegen die Einführung einer Tonne unterhalb der derzeitigen Volumengröße von 120 Litern gewehrt.
Im Jahr 2022 haben Bürger unserer Großgemeinde eine Eingabe, Einführung einer 80 –L Restmülltonne, an das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr NRW gestellt. Die Antwort des Ministeriums lautet: ‚Nach eingehender Prüfung bin ich zu dem Ergebnis gelangt, dass bei der Bemessung der Abfallgebühren in der Gemeinde Wadersloh die Anreizfunktion zur Abfallvermeidung und Abfallgetrennthaltung nach 9 Absatz 1 Satz 3 Landeskreislaufwirtschaftsgesetz (LKrWG) nicht im ausreichenden Maße umgesetzt wird. In dem Gesetz wird bestimmt, dass auch wirksame Anreize zur Vermeidung, zur Getrennthaltung mit den Zielen der Vorbereitung zur Verwertung geschaffen werden sollen. Für die Bürger führt dieses zu einer Verringerung der Abfallgebühren‘
Die Verpflichtungen, die sich aus dem Gesetz ergeben, werden somit nicht eingehalten. Leider hat die Verwaltung versäumt, das Schreiben des Ministeriums an die Gemeinde, der Beschlussvorlage beizufügen. Sollen interessierten Bürger unserer Gemeinde genauere Informationen vorenthalten werden? Gründe, warum statt der 80-L jetzt eine 60-L Tonne eingeführt werden soll, wurden nicht genannt. Die genannten Restmüllvolumen pro Person und Liter ergeben sich nicht aus der Gebührensatzung.
Die Ablehnungsgründe verschiedener Politiker zur Einführung Tonne unter 120-L sind nicht nachvollziehbar. Die üblichen Floskeln, erhöhte Fehlwürfe, wilde Müllkippen und zu teuer sind nicht nachgewiesen. Die Gesamtkosten steigen nicht durch die Einführung der 80-L Tonne. Es verwundert uns, dass das Landeskreislaufwirtschaftsgesetz nicht beachtet werden soll.
Wir plädieren für die Einführung einer Restmülltonne mit einem Volumen von 80-L, bei monatlicher, statt der 14-tägigen Abfuhr anderer Gemeinden. Das Verursacherprinzip, die gesetzlichen Anforderungen, Praktikabilität, Verringerung der Abfallgebühren durch wirksame Anreize, aber auch ein Stück Gerechtigkeit hinsichtlich der Gebühren, finden Beachtung. Wir werden Vorzeigegemeinde im Kreis!
Für die Initiative ZIN19, Richard Streffing
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