Wadersloh (mw). In der Gemeinde Wadersloh formiert sich aktuell Widerstand gegen den geplanten Ausbau der Windenergie. Eine neu gegründete, nach eigener Aussage überparteiliche Bürgerinitiative hat ein Bürgerbegehren eingeleitet, um einen Ratsbeschluss vom 16. März 2026 aufzuheben (MW berichtete). Dies geht aus einem Schreiben der Initiative vom Donnerstag, 23. April, hervor.
Hintergrund ist die aktuelle Entwicklung im Gemeindegebiet Wadersloh: Bereits neun Windkraftanlagen sind in Wadersloh sowie den Ortsteilen Liesborn und Diestedde in Betrieb. Für fünf weitere Anlagen liegen Bauanträge vor, fasst die Initiative in einer Mitteilung zusammen. Darüber hinaus beschloss der Gemeinderat mit knapper Mehrheit, ein Bauleitplanverfahren für drei zusätzliche Anlagen einzuleiten. Diese sollen laut Planung eine Gesamthöhe von bis zu 261 Metern erreichen und auf Flächen entstehen, die bislang nicht als Windkraftvorranggebiete ausgewiesen sind.
Die Bürgerinitiative kritisiert diesen Beschluss als Fehlentscheidung. Nach eigenen Angaben seien einzelne Anlagen mit einem Abstand von lediglich rund 522 Metern zur Wohnbebauung geplant. Aus Sicht der Initiative sollten Windenergieanlagen grundsätzlich in größerer Entfernung zu Wohngebieten errichtet werden.
Ziel des Bürgerbegehrens sei es, eine erneute Prüfung der Planungen zu erreichen. Dabei fordert die Initiative eine transparente und ausgewogene Abwägung aller relevanten Aspekte unter stärkerer Einbindung der Bevölkerung. Genannt werden unter anderem mögliche Auswirkungen auf Gesundheit von Menschen und Tieren, Natur- und Umweltschutz, das Landschaftsbild sowie die Lebensqualität vor Ort.
In den kommenden Wochen will die Initiative in allen Ortsteilen Unterschriften sammeln. Geplant sind sowohl persönliche Gespräche als auch Informationsstände in Wadersloh, Liesborn und Diestedde. Dort sollen Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit erhalten, sich über das Anliegen zu informieren und das Bürgerbegehren zu unterstützen.
Ein Bürgerbegehren ist ein Verfahren, mit dem Bürgerinnen und Bürger auf kommunaler Ebene politische Entscheidungen beeinflussen können. Zunächst formulieren die Initiatoren eine konkrete Fragestellung und reichen das Begehren bei der Gemeinde ein. Anschließend werden innerhalb einer festgelegten Frist Unterschriften gesammelt. Erreicht das Bürgerbegehren die erforderliche Anzahl und wird es als zulässig anerkannt, entscheidet der Gemeinderat darüber. Lehnt dieser das Anliegen ab, kommt es zu einem Bürgerentscheid, bei dem alle Wahlberechtigten abstimmen. Das Ergebnis ist für die Kommune verbindlich.
Die Leserzusendung im Wortlaut

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Quelle: Leserzusendung „Bürgerinitiative Wadersloh“
Transparenzhinweis: Hinter der „Bürgerinitiative Wadersloh für vernünftige Energiepolitik“ stehen nach eigenen Angaben (Stand: Anfang März 2026) die vom Projekt „Herzebrockweg“ betroffenen Bürgerinnen und Bürger, vertreten durch Petra Konert, Hermann Bühlbecker, Bärbel Lütke-Stratkötter, Matthias Bürger, Heinz Bühlbecker, Anita Bühlbecker, Dirk Raschke, Annette Mense-Raschke, Celina Pischa, Daniel Raschke, Christa Teichert, Sarah Teichert, Andre Damhorst, Marco Bühlbecker, Hagen Ostermann, Tanja Lütke-Stratkötter, Ingrid Bücker, Corinna Müller, Reinbert Müller.


