Münster/Wadersloh (mw). Die katholischen Kindertageseinrichtungen im Bistum Münster stehen vor einem großen Umbruch: Ab August 2027 sollen die bislang von den Kirchengemeinden getragenen Einrichtungen in drei gemeinnützige Gesellschaften (gGmbHs) überführt werden. Betroffen sind insgesamt 664 Kitas mit rund 11.500 Mitarbeitenden. Geplant ist die Gründung von drei Gesellschaften: eine für den Niederrhein, eine für die Kreise Borken, Coesfeld und Recklinghausen sowie eine für die Stadt Münster gemeinsam mit den Kreisen Steinfurt und Warendorf. Das gab die Bistumsleitung am Mittwoch bekannt.
Hintergrund der Reform ist die angespannte Finanzierungslage. „Im KibiZ, dem Kinderbildungsgesetz, gibt es eine strukturelle Unterfinanzierung der Tageseinrichtungen für Kinder“, bemängelt Dr. Antonius Hamers, der das Bistum Münster in der Zeit der Vakanz des Bischofsstuhls als Diözesanadministrator leitet. „Würden wir keinen Trägerwechsel vornehmen, wären die katholischen Kindertageseinrichtungen in unserem Bistum insgesamt gefährdet“, erläutert er und fährt fort: „Wir möchten die katholischen Kindertageseinrichtungen in unserem Bistum als Lebensorte des Glaubens erhalten und weiter profilieren. In den katholischen Tageseinrichtungen erleben nicht nur die Kinder, sondern oft auch die Eltern und andere Bezugspersonen der Kinder, was eine Lebensführung im Sinne des christlichen Menschen- und Werteverständnisses bedeutet. Auch in den neuen Strukturen werden die Pfarreien weiterhin eine enge Bindung zu ihren Tageseinrichtungen für Kinder – als wichtigen Orte kirchlichen Lebens – haben und werden zugleich von Verwaltungsaufgaben entlastet.“
Auch die externen Berater des Veränderungsprogramms, Jutta Loke und Günter Eilers, unterstreichen die Vorteile: „Eine übergeordnete gGmbH entlastet Ehrenamtliche, sichert die Professionalität der Trägerschaft, ermöglicht, flexibel auf politische, gesellschaftliche und finanzielle Veränderungen zu reagieren, und garantiert eine zukunftsfähige Steuerung. Eine gGmbH ermöglicht zudem, dass die Kirchengemeinden als Gesellschafter gemeinsam weiterhin Verantwortung für ‚ihre‘ Kindertageseinrichtung tragen können und katholische Einrichtungen eigenständig nach innen und außen unter der Aufsicht des Bistums vertreten werden.“
In den kommenden Monaten will das Bistum die rechtlichen, finanziellen und organisatorischen Fragen mit den Verantwortlichen in den Gemeinden klären. Dazu sind unter anderem im November in allen Kreisdekanaten sowie im Stadtdekanat Münster Informationsveranstaltungen geplant, heißt es seitens des Bistums.
Jede Kirchengemeinde muss dem Trägerwechsel und der Beteiligung an der gGmbH zustimmen. Sollte sich eine Pfarrei dagegen entscheiden, würden nach einer Übergangszeit sowohl die finanzielle Unterstützung des Bistums als auch organisatorische Dienstleistungen durch die Verwaltung enden.
Für das kommende Haushaltsjahr hat das Bistum Münster 39,5 Millionen Euro für die Kindertageseinrichtungen eingeplant. Aktuell arbeiten dort rund 10.670 pädagogische und 840 hauswirtschaftliche Mitarbeitende.



UPDATE: Wir haben noch einmal genauer nachgefragt
In Wadersloh gibt es mit dem kath. KiTa-Verbund St. Margareta einen etablierten Verbund, der die Belange der KiTas St. Antonius Liesborn, St. Antonius Benteler, St. Margareta Wadersloh (mit Familienzentrum), St. Josef Bad Waldliesborn und St. Nikolaus Diestedde koordiniert. Im Zuge der geplanten Neuordnung der Trägerstrukturen für katholische Kindertageseinrichtungen im Bistum Münster hat unsere Redaktion bei der Bistumspressestelle nachgefragt. Welche Konsequenzen hätte es, wenn sich Kirchengemeinden gegen einen Beitritt in die neuen gGmbHs entscheiden? Gibt es realistische Alternativen zur Beteiligung? Und was wird aus den vielerorts etablierten KiTa-Verbünden, wie eben auch bei uns in Wadersloh? Pressesprecher Dr. Stephan Kronenburg hat dazu Stellung genommen.
Bistum Münster: Verbundmodell soll weiterentwickelt werden
Auf Nachfrage der Redaktion erklärt der Pressesprecher des Bistums Münster, Dr. Stephan Kronenburg, dass ein Verbleib in der bisherigen Trägerstruktur aus Sicht des Bistums keine dauerhafte Lösung sei. Zwar könne eine Kirchengemeinde formal entscheiden, ihre KiTa weiterhin eigenständig zu tragen, doch: „Das hängt sicher unter anderem von der finanziellen Situation der jeweiligen Kirchengemeinde, aber auch von Ressourcen etwa im ehrenamtlichen Bereich ab. Für die allermeisten Kirchengemeinden wird das keine realistische Alternative sein.“
Für die Kinder, Eltern und Mitarbeitenden würde sich bei einer Ablehnung des Trägerwechsels kurzfristig wenig ändern. „Wenn die KiTa in Trägerschaft der Kirchengemeinde bliebe, würde sich – soweit wir das beurteilen können – für die von Ihnen genannten Gruppen erst einmal nichts ändern. Wir hielten eine solche Entscheidung aber nicht für zukunftsfähig. An größeren Trägerstrukturen (…) führt nach unserer Einschätzung kein Weg vorbei.“ Deutlich verändern würde sich auf Dauer jedoch die Verwaltungsebene: „Diese würde auf Zukunft hin in Gänze in die Zuständigkeit und Verantwortung der Kirchengemeinde vor Ort übergehen. Die Zentralrendantur bzw. der Kirchengemeindeverband würden für diese Dienstleistungen nicht mehr zur Verfügung stehen.“
Zur Frage nach Alternativen verweist Kronenburg auf die Entscheidungshoheit der Gemeinden: „Das muss die Kirchengemeinde entscheiden. Unsererseits ist es das Ziel, dass die Trägerschaften von den Kirchengemeinden auf die gGmbHs übertragen werden, auch weil wir in den Kitas sehr wichtige Lebensorte des Glaubens sehen.“
Klar positioniert sich der Pressesprecher auch in Bezug auf die bestehenden KiTa-Verbünde: „Das Verbundmodell hat sich in seiner Form bewährt und in den letzten Jahren etabliert. Im Zuge der Entwicklungen der neuen Trägerstruktur soll auf dieser Basis das Verbundmodell weiterentwickelt werden.“
Weitere Informationen sind online abrufbar unter www.bistum-muenster.de/veraenderungsprozesse.
zus. Quelle: Pressemitteilung Bistum Münster, Symbolbild: mw/bb., Statement/Interview mit Dr. Kronenburg


