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    Startseite»Orte»Liesborn»Liesborner Hofanlage: LWL-Denkmalpflege spricht sich deutlich gegen Unterschutzstellung aus
    Liesborn

    Liesborner Hofanlage: LWL-Denkmalpflege spricht sich deutlich gegen Unterschutzstellung aus

    Benedikt BrüggenthiesBy Benedikt Brüggenthies19. August 2024Updated:20. August 2024Lesedauer: 4 Minuten
    Facebook E-Mail WhatsApp Twitter

    Wadersloh/Liesborn (mw/bb). Am kommenden Montag, 26. August 2024, findet die 18. Sitzung des Ausschusses für Schule, Kultur und Sport der Gemeinde Wadersloh statt. Ein zentraler Tagesordnungspunkt der Sitzung wird die Unterschutzstellung der „historischen“ Hofanlage an der Lippstädter Straße 43 im Ortsteil Liesborn sein. Bereits in der Sitzung des Ausschusses am 15. November 2023 wurde dieses Thema behandelt und zur weiteren Beratung in die Fraktionen verwiesen. Im Hauptausschuss am 5. Dezember 2023 wurde der Punkt aufgrund von weiterem Beratungsbedarf mit dem Kreis Warendorf und dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) zunächst zurückgestellt. Im März 2024 fand ein weiterer Behördentermin im Warendorfer Kreishaus zu dem Thema statt.

    In der Zwischenzeit hat der LWL, Abteilung Denkmalpflege, Landschafts- und Baukultur Westfalen, eine umfassende Stellungnahme abgegeben, nachdem er zu den neuen gesetzlichen Grundlagen beteiligt und im Rahmen der Anhörung um seine Einschätzung gebeten wurde. Diese Stellungnahme, die am 22. Juli 2024 bei der Gemeinde Wadersloh eingegangen ist, bildet die Grundlage für die weitere Beratung. In dem umfassenden Schreiben spricht sich der LWL klar gegen die Eintragung der Neubauten des 21. Jahrhunderts in die Denkmalliste aus und sieht zudem „eklatante Fehleinschätzungen“ seitens der Gemeindeverwaltung Wadersloh.

    LWL-Denkmalpflege kritisiert Einfluss durch öffentliche Diskussion

    Die LWL-Denkmalpflege hat sich in ihrer Stellungnahme klar gegen die Unterschutzausstellung der neu erbauten Gebäude an der Lippstädter Straße ausgesprochen. Nach eingehender Prüfung kam die Behörde zu dem Ergebnis, dass diese Neubauten die erforderlichen Kriterien für eine Denkmaleigenschaft nicht erfüllen. Sie wurden gemeinsam mit dem historischen Vierständerbau aus dem 18. Jahrhundert errichtet, der wiederum nach Einschätzung der LWL die Kriterien für eine Unterschutzstellung erfüllt.

    Die LWL kritisierte in ihrer Stellungnahme, dass ihre Bedenken und Argumente im bisherigen Verfahren nicht ausreichend berücksichtigt wurden. Die Behörde betont, dass Entscheidungen zur Denkmalliste ausschließlich auf den im Denkmalschutzgesetz verankerten Kriterien basieren müssen, ohne Raum für politische oder wirtschaftliche Einflüsse. In diesem Fall sei jedoch die fachliche Beurteilung durch öffentliche Diskussionen auf politischer Ebene beeinträchtigt worden. Auch nach einem Behördentermin im Kreishaus habe man trotz erneuter Darstellung der Sachlage keine Auseinandersetzung mit der Argumentation seitens der Gemeinde Wadersloh feststellen können, heißt es in dem LWL-Schreiben.

    Weiterhin kritisiert der LWL die vorgelegten Stellungnahmen, insbesondere die von Vertretern der Interessengemeinschaft Bauernhaus (IgB). Diese begründeten die Denkmaleigenschaft der Neubauten nicht schlüssig. Die LWL weist darauf hin, dass es sich bei den Neubauten weder um originale noch um historisch bedeutsame Nachbauten handelt. Vielmehr würden die stilistischen Elemente, wie Runenschnitzereien, ein falsches und verzerrtes Bild der Geschichte vermitteln. „Die Anlage ist daher in keiner Weise geeignet, ein Bild von der Struktur des Münsterlandes in vergangenen Jahrhunderten zu vermitteln, sondern vermittelt vielmehr falsche Vorstellungen“, heißt es in dem LWL-Schreiben.

    Zusammenfassend argumentiert die LWL-Denkmalpflege, dass die Neubauten nicht die notwendigen Anforderungen für eine Unterschutzstellung erfüllen und dass die bisherigen Begründungen für den Denkmalschutz dieser Gebäude unzureichend sind. Daher werde die geplante Eintragung in die Denkmalliste entschieden abgelehnt.

    Beschlussvorschlag sieht nur die Unterschutzstellung des Haupthauses vor

    Der seit heute (19. August) öffentlich einsehbare Beschlussvorschlag der Gemeindeverwaltung für den Faschausschuss am 26. August sieht vor, dass das historische Haupthaus der Hofstelle an der Lippstädter Straße 43 gemäß § 5 i.V.m. § 23 Denkmalschutzgesetz unter Schutz gestellt wird. Die Unterschutzstellung erfolgt auf Antrag der Eigentümer. Die Verwaltung wird beauftragt, das Gebäude im Einvernehmen mit der Oberen Denkmalbehörde in die Denkmalliste aufzunehmen. Der Antrag auf Unterschutzstellung der weiteren baulichen Anlagen dieser Hofstelle wird hingegen abgelehnt.

    UPDATE vom 20.08.2024: Stellungnahme der Gemeindeverwaltung

    Die Gemeinde Wadersloh hat sich auf Anfrage von MW zu dem Sachverhalt geäußert und teilt in Bezug auf die Kritik des LWL folgendes mit: „Die Gemeinde hat in dieser Angelegenheit zunächst eine andere Auffassung vertreten als der LWL. Der LWL hat seine Einschätzung nun in der Stellungnahme deutlich gemacht. Die aktuelle, sehr umfangreiche Stellungnahme der LWL Denkmalpflege führt zu einer veränderten Einschätzung der Verwaltung.“

    zus. Quellen: Beschlussvorlage, Stellungnahme der Gem. Wadersloh, Stellungnahme LWL

    Hofanlage Lippstädter Straße
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    Benedikt Brüggenthies
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