Diestedde (mw/bb). Die Holter Wind GmbH & Co. KG plant die Errichtung zweier Windenergieanlagen (WEA) in der Region. Eine Anlage soll im Ortsteil Sünninghausen der Stadt Oelde errichtet werden, während die zweite Anlage im nordwestlichen Teil von Diestedde, nahe der Grenze zu Beckum, auf dem Gemeindegebiet Wadersloh entstehen soll.
Die Gemeinde Wadersloh wurde vom Bauamt des Kreises Warendorf aufgefordert, eine Stellungnahme zu diesem Vorhaben abzugeben. Es handelt sich um einen privaten Antrag auf Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb der Anlagen gemäß § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes. Aufgrund der aktuellen Situation, dass die Konzentrationszonenplanung der Gemeinde Wadersloh keine Ausschlusswirkung mehr entfaltet und der Regionalplan Münsterland sich noch im Änderungsverfahren befindet, erfolgt die baurechtliche Beurteilung gemäß § 35 Abs. 1 BauGB. Damit ist das Vorhaben privilegiert.
Eine wichtige Besonderheit des Projekts ist, dass die Erschließung der auf Wadersloher Gebiet geplanten Anlage nicht über das Gemeindegebiet Wadersloh erfolgen soll, sondern über einen Wirtschaftsweg von Beckumer Seite aus. Sollte es hierzu Änderungen geben, wird die Gemeinde Wadersloh einen Erschließungsvertrag einfordern und diese Möglichkeit in ihrer Stellungnahme vorbehaltlich berücksichtigen.
Die Beteiligung der Gemeinde Wadersloh an dem Projekt wird über das neue Bürgerenergiegesetz NRW erfolgen, welches die Mitwirkung und Beteiligung von Bürgern und Gemeinden an solchen Projekten fördert und regelt.
Das Vorhaben wird in der 22. Sitzung des Bau-, Planungs- und Strukturausschusses am 21. Mai vorgestellt. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Errichtung der Windenergieanlage auf dem Gemeindegebiet Wadersloh, im nordwestlichen Teil von Diestedde zugestimmt wird. Dabei bleibt die Bedingung bestehen, dass die Erschließung nicht über das Gemeindegebiet erfolgt.
Quelle: Bürgerinformationssystem der Gemeinde Wadersloh