Liesborn (mw/bb). In Liesborn steht die „historische“ Hofstelle an der Lippstädter Straße weiter im Fokus der Behörden. Auf Antrag der Eigentümer vom 6. März 2023 wird überlegt, die Anlage unter Denkmalschutz zu stellen. Die Diskussionen dazu ziehen sich bereits über mehrere Monate hinweg und wurden kürzlich erneut von der Lokalpolitik und verschiedenen Fachbehörden aufgegriffen (MW berichtete). In der kombinierten Sitzung des Ausschusses für Schule, Kultur und Sport (SKA) und Hauptausschuss (HA) wird am heutigen Mittwoch (24. April) im Rathaus über den weiteren Ablauf informiert. Über die Zukunft der historischen Anlage wird demnach erst im Herbst 2024 entschieden.
Der ursprüngliche Antrag wurde am 15. November 2023 im Ausschuss für Schule, Kultur und Sport vorgestellt und intensiv diskutiert. Allerdings führte eine Anfrage für eine tiefere Meinungsbildung dazu, dass der Antrag in die politischen Fraktionen zur weiteren Beratung weitergeleitet wurde. Eine Entscheidung blieb zunächst aus, da der Hauptausschuss im Dezember 2023 den Punkt nach einer Mitteilung der „Oberen Denkmalbehörde“ von der Tagesordnung nahm.
Ein weiterer Gesprächstermin fand dann Mitte März statt, bei dem Vertreter der Gemeinde Wadersloh, des Kreisbau- und Denkmalamtes sowie des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL) zusammenkamen. Besprochen wurde die Machbarkeit einer Unterschutzstellung. Während dieser Sitzung kam es zu unterschiedlichen Einschätzungen, insbesondere bezüglich der Nebengebäude der Hofanlage. Die LWL-Denkmalpflege, Landschafts- und Baukultur aus Münster, argumentierte, dass die Nebengebäude größtenteils moderne Nachbauten sind und empfahl daher, diese nicht unter Denkmalschutz zu stellen. Lediglich das historische Haupthaus wurde als schützenswert erachtet.
Die Diskussion zeigte zudem, dass es Unsicherheiten bezüglich der neuen Kategorie „Kunst- und Kulturgeschichte“ im novellierten Denkmalschutzgesetz gibt. Die genaue Intention und die Bewertungskriterien dieser Kategorie sind noch nicht vollständig geklärt.
Das weitere Verfahren sieht vor, dass die LWL-Denkmalpflege nochmals zu einer expliziten Stellungnahme bezüglich der Nebengebäude und deren Bedeutung für die Kunst- und Kulturgeschichte angehört wird. Diese Einschätzung soll tiefere Einblicke geben, inwiefern die Gebäude aus künstlerischen und historischen Gründen erhalten bleiben sollten.
Die Ergebnisse dieser Anhörungen und Bewertungen sind für die nächste Sitzung des Ausschusses für Schule, Kultur und Sport am 26. August 2024 geplant. Eine endgültige Entscheidung zur Unterschutzstellung soll dann erst im Hauptausschuss am 18. September 2024 getroffen werden.
Archivfoto/Text: mw/bb., zus. Quelle: Mitteilungsvorlage Gemeindeverwaltung Wadersloh