Kreis Warendorf / Wadersloh (mw). 147 Neuinfektionen mit dem Coronavirus und 106 Gesundmeldungen verzeichnet das Gesundheitsamt des Kreises Warendorf am heutigen Donnerstag (16. Dezember). In Wadersloh gibt es 19 Neuinfektionen. Die Gesamtzahl der aktiven Fälle beträgt 118. Insgesamt hat sich die Lage also etwas beruhigt. In den Krankenhäusern im Kreisgebiet werden derzeit 20 mit dem Coronavirus infizierte Patienten stationär behandelt, davon sieben intensivmedizinisch, hiervon vier mit Beatmung. In zwei aktuellen Pressemitteilungen informiert das Gesundheitsamt außerdem über die Quarantänereglungen bei den Virusvarianten sowie die Regeln bezüglich des frühesten Zeitpunkts für eine Boosterimpfung im Impfzentrum.
Unterschiedliche Quarantäneregelung bei Virusvarianten
Das Gesundheitsamt erhält regelmäßig Anfragen zu den aktuell geltenden Quarantäneregelungen für Kontaktpersonen. „Daher möchten wir auf die derzeit geltenden RKI-Richtlinien hinweisen, nach denen wir handeln“, so Gesundheitsamtsleiterin Dr. Anna Arizzi Rusche. Die Vorgehensweise für Kontaktpersonen ist abhängig davon, welche Virusvariante bei dem Infizierten, mit dem sie Kontakt gehabt hatten (Indexfall), nachgewiesen wird. Wenn der Infizierte nicht von der Omikron-Variante betroffen ist, erhalten seine Kontaktpersonen keine Quarantäne, sofern sie vollständig geimpft oder genesen sind. Kontaktpersonen, die noch nicht immunisiert sind, erhalten zehn Tage Quarantäne mit der Möglichkeit, diese durch einen negativen Schnelltest zu verkürzen. Wenn bei dem Infizierten die Omikron-Variante nachgewiesen wird, ist für seine Kontaktpersonen – auch für vollständig Geimpfte und Genesene – eine 14-tägige Quarantäne erforderlich, die nicht verkürzt werden kann. Um eine mögliche Ansteckung schnell zu erkennen, wird am siebten Tag ein PCR-Test durchgeführt. Zur Beendigung der Quarantäne ist darüber hinaus ein Schnelltest erforderlich.
Auffrischungsimpfung nach 4 Monaten
„Auffrischungsimpfungen gegen das Corona-Virus sind erst vier Monate nach vollständiger Immunisierung möglich. Diese Untergrenze müssen wir streng einhalten“, erklärt die Leiterin des Kreisgesundheitsamtes, Dr. Anna Arizzi Rusche. Grundlage dafür ist ein Erlass des Gesundheitsministeriums in Düsseldorf. In den vergangenen Tagen hatte es zum Teil Irritationen über die geltenden Regelungen gegeben. Ausnahmen gelten lediglich für Personen nach einer einmaligen Impfung mit Johnson & Johnson sowie für Personen mit einem geschwächten Immunsystem, bei denen eine geringe Impfantwort zu erwarten ist (z.B. Personen unter immunsuppressiver Therapie bei Krebserkrankungen oder nach Organtransplantation sowie Personen mit schweren Immundefekten). Für diese Personen sind Auffrischungsimpfungen bereits vier Wochen nach der vollständigen Immunisierung möglich. Wer aufgrund einer Erkrankung vorzeitig nach vier Wochen eine Auffrischungsimpfung erhalten möchte, muss dafür ein ärztliches Attest vorlegen, das die Immunschwäche nach STIKO-Kriterien bescheinigt.
DRK Wadersloh: Neue Teststelle in der Vorweihnachtszeit
Um das Weihnachtsfest sicher mit der ganzen Familie feiern zu können, ist der Bedarf an Bürgertestungen in den Wochen vor den Feiertagen besonders groß. Die Ehrenamtlichen des DRK Ortsverein Wadersloh e.V. und die Abtei Apotheke Liesborn bieten daher ein zusätzliches Angebot an Testungen in der Mensa der ehemaligen Realschule, Schulkamp 10 in Wadersloh, an.
Die neue DRK-Teststelle ist an folgenden Wochentagen vor Weihnachten geöffnet:
Wochentag: | Uhrzeit: |
Dienstags | 18 bis 20 Uhr |
Mittwochs | 18 bis 20 Uhr |
Donnerstags | 08 bis 12 Uhr |
Samstags | 09 bis 11 Uhr |
Über die Homepage der Abtei Apotheke Liesborn (www.abtei-apotheke-liesborn.de ) können die Termine gebucht werden. Auch nach den Weihnachtsfeiertagen ist eine weitere Öffnung der Teststelle geplant.
Quelle: Kreis WAF, Gemeinde Wadersloh