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    Gesundheit & Soziales

    Corona-Update vom 23. Juli: Rücknahme von Lockerungen auch im Kreis Warendorf

    Benedikt BrüggenthiesBy Benedikt Brüggenthies23. Juli 2021Updated:23. Juli 2021Keine KommentareLesedauer: 2 Minuten
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    Kreis Warendorf (mw). Obwohl das Kreisgebiet Warendorf stabil unter dem Inzidenzwert von 10 liegt, gelten ab dem kommenden Montag wieder die verschärften Regelungen der Coronastufe 1. Grund ist der Anstieg der Corona-Infektionen, der den landesweiten Schnitt in die Höhe treibt. Das heißt, dass u.a. die Maskenpflicht in Innenräumen wieder greift und Volksfeste nicht stattfinden können.

    Die Inzidenz des Landes NRW liegt seit dem 17. Juli über dem Wert von 10. Ab Montag, 26. Juli, befindet sich das Bundesland deshalb nicht mehr in der Inzidenzstufe 0, sondern in Stufe 1. Die Auswirkungen davon betreffen auch den Kreis Warendorf.

    Die Änderungen im Überblick:

    Maskenpflicht

    Medizinische Masken in Innenräumen müssen nun wieder verpflichtend in Museen, Kunstausstellungen, Galerien, Schlössern, Burgen, Gedenkstätten, Bibliotheken, Theatern, Konzerthäusern, Kinos und ähnlichen Einrichtungen sowie Zoologischen Gärten und Tierparks getragen werden. Auch in Gottesdiensten und anderen Versammlungen zur Religionsausübung, in öffentlichen Gebäuden – soweit diese auch für Besucherinnen und Besucher zugänglich sind – sowie beim Friseur und anderen Dienstleistungen, Handwerksleistungen oder Ausbildungen ohne Einhaltung des Mindestabstands ist eine medizinische Maske nun in Innenräumen wieder Pflicht. „Kurz gesagt müssen in nicht privaten geschlossenen Räumen und Fahrzeugen nun grundsätzlich wieder medizinische Gesichtsmasken getragen werden“, fasst der stellvertretende Krisenstabsleiter Ralf Holtstiege zusammen.

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    Discos

    Der Betrieb von Clubs, Discotheken usw. ist nur zulässig im Freien für bis zu 250 Personen mit Negativtestnachweis und mit sichergestellter Rückverfolgbarkeit.

    Volksfeste

    Volksfeste, Stadt-, Dorf-, Straßenfeste, Schützenfeste, Weinfeste und ähnliche Festveranstaltungen dürfen derzeit nicht stattfinden.

    Gastronomie

    In der Innengastronomie muss die Rückverfolgbarkeit gesichert sein. Kundinnen und Kunden müssen nun auch wieder im Innenbereich Masken tragen und dürfen sie erst am Tisch ablegen.

    Quelle: PM Kreis WAF

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