Kreis Warendorf (mw/pm). Die Bundesregierung und die Landesregierungen haben sich auf die Fortführung der Coronaverordnung geeinigt und in einigen Punkten nachgebessert. Ab dem heutigen 1. Oktober gelten einige Neuregelungen, wie z.B. bei privaten Zusammenkünften. Aufgrund der weiter steigenden Infektionszahlen ruft das Gesundheitsamt ausserdem zu verantwortungsvollem Handeln auf. Wir haben für euch die wichtigsten Infos zusammengetragen. Mehr dazu im nachfolgenden Corona-Update.
Kreisgesundheitsamt mahnt zur Vorsicht bei privaten Zusammenkünften
Warendorf (mw/pm). Private Zusammenkünfte sind eine häufige Ansteckungsquelle. Die Zahl der Coronafälle im Kreis Warendorf steigt weiter an. Von Dienstag auf Mittwoch wurden zwölf Neuinfektionen gemeldet. Ein Trend, den das Kreisgesundheitsamt wachsam im Blick hat. „Die neuen Coronafälle sind alle auf private Zusammenkünfte zurückzuführen“, erläutert Gesundheitsamtsleiter Dr. Wolfgang Hückelheim. Feiern im Familien- oder Freundeskreis seien nach Beobachtungen des Gesundheitsamtes derzeit die häufigsten Ansteckungsquellen.„Daher eine große Bitte: Handeln Sie weiterhin verantwortungsvoll und halten Sie die Hygieneregeln auch im privaten Umfeld ein!“
Die letzten Tage zeigen, welche Auswirkungen leichtfertiges Verhalten haben kann. Vier Schulen im Kreisgebiet sind von Coronafällen betroffen, die Laurentiusschule in Warendorf musste sogar ganz geschlossen werden. Die rund 140 Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte wurden am Mittwoch vom Gesundheitsamt getestet. Ebenfalls am Mittwoch wurde eine Schulklasse der Dolberger Grundschule vorsorglich abgestrichen. Bereits am Dienstag war ein mobiles Team des Gesundheitsamtes zur Abstrichnahme an der Diesterwegschule Ahlen. Für alle drei Schulen stehen die Ergebnisse noch aus. Entwarnung gibt es inzwischen für die 150 Schüler und Lehrer der Jakobus-Schule in Ennigerloh-Westkirchen. Dort war eine Lehrkraft positiv getestet worden. „Obwohl wir alle Kontaktpersonen der Kategorie II zugeordnet haben, haben wir vorsichtshalber alle Schüler und Lehrer am Schulstandort getestet“, berichtet Dr. Tim Kornblum, Arzt im Sachgebiet Infektionsschutz. Jetzt liegen die Ergebnisse vor: sie sind allesamt negativ. „Der Schulbetrieb kann jetzt normal weitergehen“, so Dr. Kornblum weiter.
Quelle: Kreis WAF
Gemeinsam gesund bleiben: Bezirksregierung appelliert, derzeit nicht in die Niederlande zu reisen
Münster (mw/pm). Vor dem Tag der Deutschen Einheit (3. Oktober), den viele Bürgerinnen und Bürger für Freizeitaktivitäten und Ausflüge nutzen werden, verstärkt die Bezirksregierung Münster ihre Appelle, die Corona-Schutzregeln zu befolgen. Mit einem neuen zweisprachigen Plakat wirbt sie auf Deutsch und Niederländisch für das Einhalten der „AHA“-Formel: Abstand halten, Handhygiene, Alltagsmaske. Angesichts der aktuell weiter steigenden Infektionszahlen rät die Bezirksregierung zudem, auf unnötige Ausflüge und Einkaufsfahrten in die benachbarten Niederlande zu verzichten.
Das Plakat neue mit dem Titel „Gute Nachbarn passen aufeinander auf! / Goede buren zorgen vor elkaar“ wurde auch den Pressestellen der Kreise und Großstädte im Regierungsbezirk sowie den niederländischen Grenzregionen zur Verfügung gestellt. Er steht zudem zum Download und Selbstdruck für jedermann auf der Internetseite der Bezirksregierung Münster zum Download bereit (siehe unten).
Die grenznahen niederländischen Provinzen Drenthe, Overijssel, Gelderland und Limburg werden vom Robert-Koch-Institut (RKI) derzeit nicht als Risikogebiete eingestuft. In vielen niederländischen Städten und Gemeinden der Grenzregion liegen die Inzidenzzahlen aktuell (Stand: 30. September) jedoch bereits zwischen 50 und 80 Infizierte pro 100.000 Einwohner, teils auch deutlich höher.
Offiziell hat das RKI im Nachbarland die Provinzen Nordholland (Noord-Holland, seit 16. September), Südholland (Zuid-Holland, seit 16. September) und Utrecht (seit 23. September) sowie die autonomen Gebiete Aruba (seit 26. August) und St. Maarten (seit 26. August) als Risikogebiete eingestuft. Das an die Niederlande und den Süden von NRW angrenzende Belgien gilt seit dem 30. September vollständig als Risikogebiet.
In den Niederlanden gilt in vielen öffentlichen Bereichen künftig eine Maskenpflicht, die niederländische Regierung informiert darüber am Freitag (2. Oktober) um 18 Uhr. Museen und Freizeiteinrichtungen verlangen eine Online-Anmeldungen, Restaurants erheben Personendaten und schließen früher. Privat dürfen nicht mehr als drei Gäste empfangen werden, in geschlossenen Räumen dürfen sie maximal 30 Personen aufhalten.
Aktuelle Informationen der niederländischen Behörden finden Sie auf folgenden Internetseiten:
https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/coronavirus-covid-19
https://www.rivm.nl/coronavirus-covid-19/actueel
Quelle: Bezirksregierung MS
Der aktuelle Corona-Stand im Kreis Warendorf (Stand: 1.10.,12 Uhr)
Anm. d. Red.: Infiziert zu sein heißt nicht, dass man auch erkrankt ist. Aus den Zahlen des Kreises Warendorf ging bei bisherigen Mitteilungen nicht hervor, wieviele Infizierte tatsächlich erkrankt sind. Wir haben die Pressestelle des Kreises darum gebeten, dies künftig mit auszuweisen.
Warendorf (mw/pm). 63 aktive Coronafälle im Kreis Warendorf Das Kreisgesundheitsamt meldet am Donnerstag (1. Oktober) 63 aktive Coronafälle im Kreis Warendorf. Das ist ein Fall mehr als noch am Vortag. Fünf Personen befinden sich in stationärer Behandlung, eine davon intensivmedizinisch mit Beatmung. Insgesamt sind seit gestern vier weitere Neuinfektionen (gesamt: 1.056 seit März) und drei Gesundmeldungen (gesamt: 972 seit März) bekannt geworden. 21 Menschen aus dem Kreis sind bisher in Zusammenhang mit Covid-19 verstorben. Die Sieben-Tages-Inzidenz für den Kreis Warendorf liegt bei 17,3.
Die aktuellen Fallzahlen in den Städten und Gemeinden im Überblick: • Ahlen: 27 akute Fälle (-1), 146 Gesundete, 10 Verstorbene, insgesamt 183 gemeldete Infektionsfälle seit März • Beckum: 5 akute Fälle, 106 Gesundete, 1 Verstorbener, insgesamt 112 Infektionen • Beelen: kein akuter Fall, 33 Gesundete, insgesamt 33 Infektionen • Drensteinfurt: 6 akute Fälle (+1), 46 Gesundete, 2 Verstorbene, insgesamt 54 Infektionen • Ennigerloh: 1 akuter Fall, 68 Gesundete, insgesamt 69 Infektionen • Everswinkel: 1 akuter Fall, 39 Gesundete, insgesamt 40 Infektionen • Oelde: 4 akute Fälle, 268 Gesundete, 5 Verstorbene, insgesamt 277 Infektionen • Ostbevern: kein akuter Fall, 12 Gesundete, 1 Verstorbener, insgesamt 13 Infektionen • Sassenberg: 4 akute Fälle (+1), 36 Gesundete, 1 Verstorbener, insgesamt 41 Infektionen • Sendenhorst: 4 akute Fälle (+1), 45 Gesundete, insgesamt 49 Infektionen • Telgte: 2 akute Fälle, 47 Gesundete, insgesamt 49 Infektionen • Wadersloh: 2 akute Fälle (-1), 45 Gesundete, insgesamt 47 Infektionen • Warendorf: 7 akute Fälle, 81 Gesundete, 1 Verstorbener, insgesamt 89 Infektionen
Quelle: Kreis WAF
Die neuen Corona-Regeln ab 1. Oktober 2020
NRW (mw/pm). Ab dem 1. Oktober 2020 gelten weitere Regeln.Hier die Kurzzusammenfassung: Das NRW-Landeskabinett hat die Verlängerung der Coronaverordnungen bis einschließlich 31. Oktober 2020 beschlossen. Änderungen betreffen unter anderem Weihnachtsmärkte sowie private Feiern. Private Feierlichkeiten aus herausragendem Anlass (z.B. Hochzeiten) außerhalb des privaten Bereichs müssen ab 50 Teilnehmern vorher beim örtlichen Ordnungsamt angemeldet werden. Damit reagiert das Landeskabinett auf die steigenden Infektionszahlen durch private Feiern, wie beispielsweise in Hamm.
Der Appell von NRW-Gesundheitsminister Laumann: „Nehmen Sie Corona weiterhin ernst, halten Sie sich an die Hygiene- und Abstandregeln, schützen Sie sich und andere! Je umsichtiger sich der Einzelne verhält, desto größer die Wirkung für die Allgemeinheit. Die Herbst- und Wintermonate werden uns bei der Bekämpfung der Corona-Pandemie vor besondere Herausforderungen stellen.“
Regelungen für Weihnachtmärkte
Für die Umsetzung von Weihnachtsmärkten in der Coronazeit ist ein Infektionsschutz-, Hygiene- und Zugangskonzept notwendig, das die jeweiligen Gegebenheiten vor Ort berücksichtigt. Stehtische mit fest zugewiesenen Stehplätzen sind zugelassen, wenn diese räumlich zu Wegen und Straßen abgegrenzt sind. Gleiches gilt ab dem 1. Oktober auch für die Gastronomie. Geschäfte können in und nach der Weihnachtszeit an mehreren Sonntagen öffnen können. Dies dient der Entzerrung von Besucherströmen.
Regelungen für private Feiern
Private Feierlichkeiten aus herausragendem Anlass außerhalb des eigenen Privatbereichs müssen ab 50 Personen mindestens drei Werktagezuvor beim örtlichen Ordnungsamt angemeldet werden. Zusätzlich muss eine verantwortliche Person bestimmt werden, die eine Gästeliste führt Die Ordnungsämter können so nachzuvollziehen, welche Feiern in der jeweiligen Kommune stattfinden, und ggfs. kontrollieren, ob die Bestimmungen der Coronaschutzverordnung eingehalten werden. Höchstgrenze bleiben 150 Personen.
Falschangaben werden mit hohen Bußgeldern geahndet
Ab einer 7-Tages-Inzidenz von 35 sind Feiern im öffentlichen Raum nur noch bis 50 Teilnehmern gestattet. Bei einer Inzidenz von 50 sinkt diese Zahl auf 25. Ausnahmen von diesen Teilnehmerobergrenzen können im Einzelfall bei besonderen Hygiene- und Infektionsschutzkonzepten zugelassen werden, teilt das Land NRW mit. Nach Bund-Länder-Beschluss können falsche Kontaktdaten auf Rückverfolgungslisten mit einem Bußgeld bestraft werden. In NRW wurde ein Regelbußgeld von 250 Euro festgelegt. Für den Fall, dass eine Feier außerhalb des privaten Bereichs, bei der mindestens 50 Personen erwartet werden, nicht angemeldet wurde, wird ein Regelbußgeld in Höhe von 500 Euro festgelegt worden.
Quelle: Land NRW