Wadersloh/Diestedde/Liesborn (mw/pm/bb). Schon in den 1970er Jahren haben die Vereinen Nationen den „Tag des Waldes“ ausgerufen. Heute am 21. März findet er statt und nicht nur in Krisenzeiten (Corona und Klimawandel) zeigt sich, wie wichtig die Funktion unserer Wälder für unser Wohlbefinden ist. Der Welttag, der 2020 unter dem Motto „Wälder und Biodiversität“ steht, soll die Wichtigkeit aller Arten von Wäldern und der Bäume außerhalb von Wäldern heraustellen.
Auch in der Gemeinde Wadersloh spielen Bäume und Wälder eine wichtige Rolle. Der „Klimatreff WDL“ und die „Gemeinschaft der Vereine“ setzen sich schon seit Monaten für dieses Thema ein. Auch die Gemeindeverwaltung wird künftig im Rahmen des „NKN“ sicher einige Schwerpunkte setzen. Die SPD-Fraktion im Rat der Gemeinde Wadersloh stellte Ende 2019 einen Anfrage zum Schutz der Wälder und Klimaschutz an den Bürgermeister. Nachfolgend erfahrt Ihr mehr über das Thema Wald in Wadersloh, Diestedde und Liesborn.
Was bedeutet euch der Wald oder Bäume?
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Antworten auf die Anfragen zum Schutz der Wälder – Schutz des Klimas
1. Wie hoch ist der Waldanteil in unserer Gemeinde Wadersloh?
In der Gemeinde Wadersloh liegt der Waldanteil bei 1.107 ha (ca. 10 % des Gemeindegebietes). Dieser gliedert sich auf in 637 ha Laubholz, 17 ha Nadelholz und 453 ha Mischholz. Darin enthalten sind auch kleinere Gehölzflächen wie Hecken oder Feldgehölze. Die Gemeinde Wadersloh ist Eigentümerin einer Waldfläche in einer Größe von 3,6 ha. Sie befindet sich in der Nähe der Straße Pferdekamp im Ortsteil Wadersloh. Es handelt sich dabei um einen Laubwald mit den vorherrschenden Baumarten Hainbuche, Eiche und einem geringfügigen Anteil von Pappeln.
2. Liegen der Verwaltung Informationen über den Waldzustand (Zusammensetzung; wirtschaftliche, ökologische, Freizeit- und Erholungsfunktionen; Schadenszustand; etc.) vor?
Waldzustand:
Bei den größeren Waldgebieten wie dem Liesborner Holz, Hermisholz oder den Altendiestedder Berg handelt es sich überwiegend um eine standortgerechte Baumartenzusammensetzung mit Eiche, Buche, Hainbuche, Pionierbaumarten wie Erle, Birke, Esche, etc. aber auch großflächige Anpflanzungen mit nicht standortgerechten Baumarten wie Fichte und Pappel sind vertreten. Es sind auch geringfügige Anteile an fremdländischen Baumarten zu finden.
Die Schutzgemeinschaft Deutscher Wald e. V. berichtet in dem Waldzustandsbericht für das Jahr 2019, dass im Land Nordrhein-Westfalen nur noch jeder fünfte Baum ohne Schäden ist. Besonders betroffen sind Fichte, Eiche und Buche. Die Ergebnisse der Waldzustandserhebung unterstreichen einmal mehr die Tatsache, dass vielerorts die Struktur und Baumartenzusammensetzung unserer Wälder dem Klimawandel nicht standhalten.
Zu den wirtschaftlichen Begebenheiten liegen keine Ergebnisse vor. Ungefähr 85 % der Gehölzfläche ist in Privatbesitz, ungefähr 15 % in öffentlicher Hand.
Ökologisch:
Die großen Waldgebiete stehen schon seit Jahrhunderten in forstwirtschaftlicher Nutzung. Das Durchschnittsalter der Anpflanzungen liegt bei ca. 70 Jahren. Der Bereich „Altendiestedder Berg“ ist als Naturschutz- und FFH-Gebiet „Boxelbachtal“ ausgewiesen.
Die überwiegend kleineren Waldflächen mit nicht standortgerechten Anpflanzungen (Fichten) spielen für den Erhalt der Artenvielfalt nur eine sehr geringe Rolle. Daher bestrebt der Bund das Ziel, diese Wälder in Mischwälder bzw. reine Laubwälder umzubauen und zu fördern.
Freizeit- und Erholungsfunktionen:
Wälder dienen auch immer der Erholung. Nach Landesgesetz sind sie für jedermann frei zugänglich. Das Liesborner Holz erfreut sich großer Beliebtheit als Naherholungsgebiet. Durch das Waldgebiet am Altendiestedder Berg bzw. daran vorbei führt ein internationaler Wanderweg.
Welche Bedeutung hat der Wald in den Entwicklungsplänen unserer Gemeinde, z. B. im Flächennutzungsplan, der Landschaftsplanung und anderer Fachplanungen?
Der Flächennutzungsplan trifft keine Aussagen zur Waldvermehrung. Waldflächen dürfen rechtlich nicht entfernt werden, wenn nicht an anderer Stelle eine entsprechende Neuanpflanzung als Ausgleich erfolgt.
Der Kreistag des Kreises Warendorf hat am 07.02.1986 die Aufstellung und am 26.06.1987 die Erweiterung des Landschaftsplanes „Wadersloh“ gemäß § 27 Abs. 1 Landschaftsgesetz beschlossen.
Ziel des Landschaftsplanes ist der Schutz, die Pflege und die Entwicklung von Natur und Landschaft. Der Erhaltung und Entwicklung der Tier- und Pflanzenwelt und ihrer Lebensräume kommt dabei zentrale Bedeutung zu. Daneben gilt es unsere „Münsterländer Parklandschaft“ als Kulturlandschaft zu bewahren und für die landschaftsbezogene Erholung zu sichern.
Der Waldanteil im Münsterland (15 %) bzw. im Kreis Warendorf (13 %) ist im landesweiten (27 %) und im Bundesdurchschnitt (32 %) als sehr gering einzustufen. Die Erhöhung des Waldanteils entspricht daher den Zielen des Landes.
3. Hält die Verwaltung Waldvermehrung vor dem Hintergrund der Anpassungspflicht der kommunalen Entwicklungsplanung an die Ziele der Landes- und Regionalplanung für erforderlich?
Ja, mehr Wald auf dem Gemeindegebiet würde die CO2-Bilanz positiv beeinflussen.
4. Gibt es geeignete kommunale Flächen, die sich zur Aufforstung eignen?
Die Gemeinde verfügt nur zurzeit über keine Flächen die sich zur Aufforstung eignen würden.
5. Sieht die Verwaltung Möglichkeiten, durch Stärkung des Ehrenamtes, Gründung einer Waldgenossenschaft oder auch symbolischen Aktionen – wie die Anlage von Bürgerwäldern, Baumspendeaktionen, öffentlichen Aktionen am Tag des Baumes ö. ä. das Bewusstsein für den Schutz der Wälder zu verbessern?
Die Verwaltung sieht sehr viele Möglichkeiten und hat deshalb die Gründung des Netzwerkes Klima und Nachhaltigkeit auf den Weg gebracht um die Interessen und Vorschläge der Bürgerinnen und Bürger gebündelt weiter zu verfolgen. Im Rahmen der Erarbeitung des Klimaschutzkonzeptes und der Arbeit der noch zu besetzenden Position im Bereich Klimamanagement werden sicherlich weitere Maßnahmen folgen, die das Bewusstsein für den Schutz der Wälder bei den Bürgerinnen und Bürgern hervorheben wird.
6. Wie wird die Situation des innergemeindlichen Baumbestandes beurteilt? Gibt es besonderen Handlungsbedarf? Werden im kommenden Jahr Haushaltsmittel benötigt, um evtl. Ersatzpflanzungen im innerstädtischen Bereich vorzunehmen?
Der Zustand der Bäume innerorts wurde im Rahmen einer visuellen Kontrolle aufgenommen. Es zeichnet sich gerade bei den innerörtlichen Straßenbäumen ab, dass bestimmte Baumarten besonders unter den Klimafolgen leiden, vor allem wenn die Standortbedingungen (kleine Standfläche, Verdichtung des Bodens, trockenheitsanfällig, Tausalz) ungünstig sind. Zudem haben immer mehr Baumarten mit eingeschleppten Schädlingen, Pilzen, Viren und Bakterien zu kämpfen. Bäume wie Ahorn, Kastanie, Esche und weitere scheinen zukünftig ungeeignet zu sein. Die Verwaltung pflanzt daher vorsorglich schon seit Jahren klimastabilere und abwehrstarke Baumarten und Sorten, gerade innerorts.
Wie in den vergangenen Jahren auch, sind immer wieder Ersatzpflanzungen notwendig. Auch in den kommenden Jahren werden Haushaltsmittel für Ersatzpflanzungen benötigt.
7. Hält die Verwaltung Kontakt zu den unterschiedlichen Institutionen, die sich mit Nutzung, Schutz und Entwicklung der Wälder befassen?
Die Verwaltung hat in regelmäßigen Abständen Kontakt zum Revierförster. Bei kranken oder beschädigten Bäumen, die erhaltenswert sind, wird ein Baumgutachter eingeschaltet. Auf Kreisebene, dem LANUV sowie mit der Bezirksregierung wird der Informationsaustausch auf Tagungen und Fortbildungen gepflegt. Auch erfolgt über die Fachpresse für die Mitarbeiter der Verwaltung eine regelmäßige Auffrischung des Wissensstandes.
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