Wadersloh (mw/bb). Vor der Ratssitzung am kommenden Montag (12. Oktober) hat sich die „Bürgerinitiative Wadersloh für vernünftige Energiepolitik“ mit einer eigenen Stellungnahme an Mein-Wadersloh.de gewandt. Darin äußern sich die Initiatoren zum bevorstehenden Bürgerentscheid über die geplanten drei Windenergieanlagen am Herzebrockweg, kritisieren den bisherigen Umgang mit dem Verfahren und stellen die finanziellen Auswirkungen des Windkraftausbaus infrage.
Die Initiative schreibt, ihre Mitglieder blickten „hoffnungsvoll und natürlich auch mit Spannung“ auf die bevorstehende Ratssitzung in der kommenden Woche. Die zahlreichen Gespräche mit Menschen in Wadersloh hätten sie in ihrem Vorgehen bestärkt. Das im Juli eingereichte Bürgerbegehren mit mehr als 2.000 Unterschriften zeige aus ihrer Sicht, „dass die Menschen ein ‚Weiter so beim Ausbau der Windkraft‘ nicht mehr gutheißen und ein Umdenken in der Politik wünschen“.
Kritik an der Verwaltung und dem Zeitplan
Kritisch äußert sich die Bürgerinitiative nun aber zum zum Umgang der Gemeindeverwaltung mit dem Bürgerbegehren. Sie wirft der Verwaltung vor, weiterhin an der Planung der drei Windenergieanlagen am Herzebrockweg festzuhalten. Auch der für den 3. Dezember vorgeschlagene Termin für einen Bürgerentscheid sorgt bei den Initiatoren für Kritik. Dass die Verwaltung bereits Informationen zur Vorbereitung der Abstimmung übermittelt und Fristen gesetzt habe, obwohl der Rat noch nicht abschließend über das Bürgerbegehren entschieden habe, erwecke aus Sicht der Initiative den Eindruck dass das Ergebnis für die Gemeindeverwaltung schon feststehe. Eine entsprechende Festlegung des Ergebnisses durch die Verwaltung ist damit allerdings nicht belegt. Über den weiteren politischen Weg entscheidet zunächst der Rat der Gemeinde Wadersloh.

Wörtlich heißt es in der Stellungnahme: „Dass der mögliche Termin für einen Bürgerentscheid bereits für den 3. Dezember von der Verwaltung festgesetzt wurde und auch schon Informationen zur Vorbereitung für den Bürgerentscheid der Bürgerinitiative mitgeteilt und Fristen gesetzt wurden, obwohl die Satzung der Gemeinde eine Frist von 3 Monaten nach dem Ratsentscheid vorsieht, erweckt den Eindruck, dass das Ergebnis für die Verwaltung längst feststeht.“
Zweifel an Kosten und Nutzen der Windenergie
Neben dem konkreten Standort am Herzebrockweg stellt die Initiative auch grundsätzliche Fragen zum weiteren Ausbau der Windenergie. Sie verweist auf die aus ihrer Sicht unzureichende Entwicklung der Stromproduktion im Verhältnis zur installierten Windenergieleistung und fordert, bestehende Anlagen besser zu nutzen sowie den Ausbau von Stromnetzen und Speicherkapazitäten voranzutreiben.
In ihrer Stellungnahme heißt es dazu: „Ein mehr an installierter Windleistung an Land hat in den letzten fünf Jahren nicht zu entsprechend mehr Stromproduktion geführt. Wo Netze die Energie nicht aufnehmen können und Speicher fehlen, nützt das nächste Windrad mit Stillständen wenig und verschlingt Unsummen an Steuergeldern.“ Die Bürgerinitiative stellt dabei ausdrücklich klar, dass sie erneuerbare Energien nicht grundsätzlich ablehnt. Ihre Forderung lautet: „Die Bürgerinitiative ist nicht grundsätzlich gegen Erneuerbare. Sie fordert jedoch, die bereits vorhandenen Anlagen besser zu nutzen und jetzt erst Mal mit aller Kraft Speicher und Netze nachziehen, dann eventuell weitere Erzeugungsanlagen mit Maß bauen.“
Auch die von der Gemeinde angeführten möglichen Einnahmen aus den geplanten Anlagen bewertet die Bürgerinitiative kritisch. Sie argumentiert, dass bei einer Betrachtung der auf 20 Jahre hochgerechneten Erträge auch die staatlichen Förderungen für Windenergieanlagen berücksichtigt werden müssten. Insbesondere bei Anlagen in Schwachwindgebieten stelle sich die Frage, in welchem Verhältnis die möglichen Einnahmen der Gemeinde zu den eingesetzten Fördermitteln stünden. Die Initiative vertritt die Auffassung, dass die öffentlichen Förderkosten die späteren kommunalen Einnahmen um ein Vielfaches übersteigen könnten. Damit stellt die Initiative die Verhältnisfrage. Die Stellungnahme enthält allerdings keine konkrete Berechnung, mit der sich die behauptete Höhe der Fördermittel für die drei geplanten Anlagen nachvollziehen ließe.
Historische Ratssitzung am 12. Oktober
Für die Gemeinde Wadersloh steht am Montag zunächst eine politische Zwischenentscheidung an. Der Rat muss über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens und den weiteren Umgang damit beraten. Ob die Ratsmitglieder den ursprünglichen Beschluss zur Bauleitplanung aufheben oder den Weg zu einem Bürgerentscheid freimachen, entscheidet sich in der Sitzung. Die Bürgerinitiative setzt dabei auf eine fraktionsunabhängige Entscheidung. Sie geht davon aus, „dass aufgrund des großen öffentlichen Interesses in der Bevölkerung, sich jedes Ratsmitglied mit den sachlichen Fragen so intensiv auseinandergesetzt hat, dass es zu einer fraktionsunabhängigen und eigenverantwortlichen Abstimmung aller Ratsmitglieder bei der Ratssitzung am 12. Oktober kommen wird“.
Sollte der Rat am bisherigen Beschluss festhalten, könnten die Bürgerinnen und Bürger am 3. Dezember erstmals in der Geschichte Waderslohs unmittelbar über eine kommunalpolitische Sachfrage abstimmen. Gegenstand wäre dabei nicht die Windenergie insgesamt, sondern die konkrete Planung der drei Anlagen im Bereich Herzebrockweg und Waldliesborner Straße.
Foto/Text: mw/bb., zus. Quelle: Bürgerinitiative Wadersloh für vernünftige Energiepolitik



