Kreis Warendorf (mw). Die Bundesregierung stellt Ende 2022 den erfolgreichen Bund-Länder-Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten ein. Dies hat sie jetzt den Ländern mitgeteilt. Somit sind für das Jahr 2023 keine Antragstellungen möglich. Bis zum Jahr 2024 waren eigentlich Bundesmittel für den Investitionspakt vorgesehen. Der heimische Landtagsabgeordneter Markus Höner (CDU) kritisiert das Vorgehen scharf. Am Montagnachmittag äußerte sich der CDU-Politiker in einer Pressemitteilung kritisch zu den Planungen der Bundesregierung. Von der Förderung hatten in der Vergangenheit auch die Sportvereine in der Gemeinde Wadersloh profitiert.
„Es ist ein grobes Foul der Ampel an den Kommunen und Vereinen, die mit diesen Fördergeldern planen. Bis 2023 waren jeweils 110 Millionen Euro pro Jahr, 2024 sogar 160 Millionen Euro Bundesmittel vorgesehen“, bedauert der heimische CDU-Landtagsabgeordnete Markus Höner die Entscheidung aus Berlin. „Gemeinsam hatten Bund und Länder vereinbart, kommunale Sportstätten finanziell zu fördern, dafür ein millionenschweres jährliches Investitionspaket aufgelegt. Bund und Länder übernehmen 90 Prozent der Kosten, 10 Prozent die Kommunen, die davon profitieren. Ein fairer Ansatz, aus dem sich der Bund jetzt überraschend herausmogeln will.“ Auch im Südkreis konnte man in Wadersloh, Beckum, Ahlen, Drensteinfurt, Sendenhorst und Everswinkel in der Vergangenheit von der Sportstättenförderung profitieren und hätte dies gerne weiter getan.
„Ein bewegtes Nordrhein-Westfalen braucht flächendeckend moderne, wohnortnahe, barrierearme und energieeffiziente Sportstätten und Bewegungsräume als Orte der Begegnung und des Miteinanders“, so Höner weiter. „Dazu bekennen sich CDU und GRÜNE in Nordrhein-Westfalen in ihrem Koalitionsvertrag. Den Sport und die Kommunen jetzt hängen zu lassen – dafür bekommt die Berliner Ampel von mir die rote Karte.“
Hintergrund:
Mit dem „Investitionspakt Sportstätten“ unterstützt der Bund gemeinsam mit den Ländern Kommunen durch Investitionszuschüsse für die bauliche Sanierung und den Ausbau von Sportstätten, vorrangig in Gebieten der Programme der Städtebauförderung. Im Falle der Unwirtschaftlichkeit der Sanierung ist auch ein Ersatzneubau förderfähig. Darüber hinaus sind in Ausnahmefällen in städtebaulichen Gebieten Neubauten förderfähig.
Quelle: Pressemitteilung M. Höner MdL