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    Liesborn

    Offener Brief von ZIN19: Antrag zur Anschaffung von mobilen Luftfilteranlagen für Kitas und Schulen

    Benedikt BrüggenthiesBy Benedikt Brüggenthies18. November 2020Keine KommentareLesedauer: 3 Minuten
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    Wadersloh/Liesborn (mw/bb/pm). In einem offenen Brief an Bürgermeister Christian Thegelkamp und die Fraktionsspitzen beantragt die Gruppe ZIN19 (Richard Streffing, Rudolf Hoberg, Wolfgang Kißler, Günther Petermeier und Paul Plümpe) die Anschaffung von mobilen Luftfilteranlagen für die Kitas und Schulen auf dem Gemeindegebiet. Vergangene Woche waren mehrere Corona-Fälle an Schulen und Kitas bekannt geworden. In der Anschaffung der Luftfilter sieht die Gruppe auch auf langfristige Frist eine sinnvolle Möglichkeit, den Schulbetrieb auch in Coronazeiten aufrechterhalten zu können. Auch über eine mögliche Finanzierung hat sich ZIN19 Gedanken gemacht.

    Der offene Brief von ZIN19 im Wortlaut:

    Sehr geehrter Herr Bürgermeister Thegelkamp,

    sehr geehrte Fraktionsvorsitzenden,

    im Kampf gegen die Ausbreitung von Corona-Viren in Klassenzimmern spielen mobile Luftfilteranlagen eine wichtige Rolle.

    Das Virus sorgt dafür, dass ein geordneter Schulbetrieb, so wie wir es in den vergangenen  Monaten schon erkennen konnten, nicht gewährleistet ist. Die Bildungschancen von Kindern und Jugendlichen werden erheblich beeinträchtigt und verringern sich entsprechend. Wie leider festzustellen ist, ist das Ansteckungspotenzial bei den Lehrkräften und Schülern im erhöhten Maße gegeben. Auch in unserer Gemeinde sind die ersten Fälle bekannt.

    Wir sind verpflichtet, unseren Kindern und Schülern die bestmögliche Sicherheit und Ausbildung zu gewähren.

    Eine Investition in mobile Luftfiltergeräte – auch in Schulen – ist laut Aussage der Fachleute der Goethe-Universität prinzipiell auch langfristig sinnvoll. Die Feinstaubbelastung und Grippeviren werden in höchstem Maße ebenfalls eliminiert.

    Somit ist der Einsatz der mobilen Luftfiltergeräte als langfristige und dauerhafte Investition zu sehen.

    Aus diesem Grunde beantragen wir die Anschaffung von mobilen Luftfiltergeräten für die Schulen und Kindergärten der Gemeinde Wadersloh.

     Bei der Anschaffung der Geräte ist  darauf zu achten, dass neben der Raumgröße auch die Personenanzahl berücksichtigt wird.  Wir denken daran, dass es auch Klassen gibt, die aufgrund geringer Schülerzahlen eine Anschaffung evtl. überflüssig machen. Vorrangig sollten die Klassen der Grundschulen mit Geräten ausgestattet werden. Hier besteht keine Maskenpflicht.

    Die Kosten pro Gerät, ausgestattet mit HEPA-Filter der Klasse H13 und H14,  belaufen sich auf ca. 2.000,–€ bis 3.500,–€.

    Die Finanzierung kann durch folgende Maßnahmen gesichert werden:

    Im Haushaltsplan 2020 ist unter der Position 13.01.01 Natur und Landschaftsschutz unter der Position Natur 007 ein Betrag in Höhe von 380.000,00 € bereits eingestellt. Diese Position beinhaltet eine freiwillige Umsetzung der Wasserrichtlinie an den Gewässern im Gemeindegebiet. Diese kann aufgelöst werden. Die geplante weitere Einstellung in den Haushaltsplan 2021 in Höhe von 200.000,–€ ist nicht vorzunehmen.

    Ab 2022 ist selbstverständlich wieder ein Betrag für diese Maßnahme anzusetzen. Nachteile für die Gemeinde Wadersloh entstehen nicht. Aktuelle Investitionen stehen auch für diese Position nicht an.

    Das Land Nordrhein-Westfalen hat ein 50 Mio. €-Sonderprogramm für die Anschaffung mobiler Luftfilteranlagen ins Leben gerufen. Anträge können gestellt werden.

    Im Bau-, Planungs- und Strukturausschuss wurde am 27.08.2020 beschlossen, dass 300.000,00 € im Haushaltsplan 2021 als vorsorgliche Deckung des Eigenkapitals für geförderte Maßnahmen aus dem Sonderprogramm Erhaltungsinvestitionen eingestellt werden.

    Dieser Ansatz ist viel zu hoch angesetzt. Er blockiert Investitionsmaßnahmen in 2021.

    Das Programm des Landes ist lediglich mit 50 Mio. € dotiert. Es ist davon auszugehen, dass alle 396 Kommunen und Städte Mittel beantragen. Die Nachfrage wird so groß sein, dass nach unserer Meinung lediglich 20 – 40.000,00 € Eigenanteil notwendig wird. Freier Betrag also ca. 250.000,–€.

    Weiter Finanzierungsmöglichkeiten können  sicherlich der Rat und die Verwaltung aufzeigen.

    Wir freuen uns, wenn die Ratsmitglieder aller Parteien unseren Antrag befürworten.

    Quelle: ZIN19

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