Berlin / Wadersloh (mw/bb). Das oberste Ziel bleibt der Schutz der Gesundheit: Am Nachmittag haben Bund und Ländern den Fahrplan im Umgang mit der Corona-Pandemie vorgestellt. Die Kontaktbeschränkungen bleiben bestehen und Verstöße werden weiterhin geahndet. Für kleinere Geschäfte wird es aber nun Lockerungen geben – verbunden mit besonderen Hygieneauflagen. Ab dem 4. Mai sollen ausserdem die Schulen für Abschlussklassen und die höheren Grundschulklassen wieder geöffnet werden – auch Friseurbetriebe könnten dann möglicherweise wieder öffnen. Es werden weitere Maßnahmen zum Infektionsschutz in den nächsten Monaten ergriffen.
Die Ergebnisse der Videokonferenz zwischen Bundeskanzlerin Angela Merkel und den Ministerpräsidenten in Kürze:
- Die Kontaktbeschränkungen sollen bis mindestens 3. Mai weiter bestehen. D.h. private Besuche und Tagesausflüge sollten weiterhin vermieden werden.
- Es wird keine Maskenpflicht geben, Bund und Länder empfehlen das Tragen einer Maske bei Einkauf und im Nahverkehr.
- Ab dem 4. Mai öffnen die Schulen wieder schrittweise, beginnend mit den Abschlussklassen und den oberen Grundschuljahrgängen. Die Kultusministerkonferenz legt bis zum 29. April ein Konzept vor für den weiteren Ablauf vor.
- Geschäfte bis 800 m² dürfen ab dem 20. April unter Auflagen öffnen. Auch KFZ- und Fahrradhändler sowie kleinere Buchhandlungen dürfen ihre Ladenlokale wieder öffnen. Friseurbetriebe können voraussichtlich ab dem 4. Mai unter Auflagen (Hygiene, Abstand, Steuerung des Zutritts, keine Warteschlangen) Haare schneiden.
- Gottesdienste, religiöse Veranstaltungen u. Feierlichlichkeiten bleiben vorerst weiter untersagt.
- Öffentliche Großveranstaltungen bleiben bis mindestens 31. August verboten (über die Definition einer Großveranstaltung entscheidet das Land NRW noch).
Berichte von Land, Kreis und Gemeinde folgen in Kürze