Münster (mw). Der Regionalrat Münster hat sich in seiner heutigen Sitzung (18. März 2024) mit der Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie und stellvertretenden Ministerpräsidentin des Landes Nordrhein-Westfalen, Mona Neubaur, zum Ausbau der Windenergie im Münsterland ausgetauscht. Dabei stellten die Mitglieder des Regionalrats vor allem Fragen zur Umsetzung des Wind-an-Land-Gesetzes und Übergangsreglungen zu Zielen des Landesentwicklungsplans. Weitere Themen waren Freiflächenphotovoltaik, Stromleitungen und allgemeine wirtschaftliche Entwicklung. „Beim Ausbau der Windenergie ist es für den Regionalrat Münster essentiell, den Flächenbeitragswert in der Region aufgrund der Wirkungen auf Flächenausweisungen so schnell wie möglich zu erklären. Und wir brauchen verlässliche Übergangsregelungen. Hier wünschen wir uns die Unterstützung der Landesregierung“, betonte die Vorsitzende des Regionalrats Münster, Mechtild Schulze Hessing.
„Im Marathon der Energiewende müssen und wollen wir das Tempo halten und ausbauen. Damit alle Beteiligten mitziehen können, schaffen wir Planungssicherheit und stärken die Rechtssicherheit“, betonte Mona Neubaur. „Dazu ändern wir den Landesentwicklungsplan und die Regionalpläne in parallelen Verfahren. Gleichzeitig kann es uns gelingen, den Windenergieausbau schon jetzt, noch während dieser Planverfahren, kontinuierlich zu steigern“, so die Ministerin weiter, und: „Das gute Zusammenspiel der verschiedenen Planungsebenen – Land, Regionen und Kommunen -, explizit auch die Genehmigungsbehörden, ist unsere Grundlage dafür. Als erste für Landesplanung zuständige Ministerin besuche ich deshalb die Mitglieder aller Fraktionen der Regionalräte. Die Flächenbereitstellung für die Windenergie in den Regionen ist ein zentraler Baustein für das Gelingen der Energiewende. Die Energiewende ist eine Kraftanstrengung – packen wir es gemeinsam an.“
Zum Regionalplanentwurf Münsterland sind rund 1200 Stellungnahmen mit mehr als 4000 Einzelanregungen eingegangen. Bis Ende Mai 2024 soll die Erarbeitung der Meinungsausgleichsvorschläge abgeschlossen sein. Von Sommer bis November 2024 ist eine zweite Erörterung des Entwurfs sowie ein weiteres Beteiligungsverfahren vorgesehen. Damit verschiebt sich der ursprünglich für das Jahresende 2024 vorgesehene Feststellungsbeschluss des neuen Regionalplans voraussichtlich auf April 2025. „Das ist ein straffer Zeitplan, der allen Beteiligten ein Höchstmaß an Disziplin abverlangt. Er ist notwendig, um schnellstmöglich Planungssicherheit für eine gute Entwicklung des Münsterlandes sicherzustellen“, so Regierungspräsident Andreas Bothe.
Quelle: Bezirksregierung MS, Beitragssymbolbild: mw/bb.,